Tiergesundheit
Was darf der Tierarzt kosten?
Tierarztbesuche kosten Geld. Intensive Prophylaxe-Maßnahmen können Geld sparen. Die Zusammenarbeit mit der Tierarztpraxis spielt dabei eine große Rolle.
Wie lassen sich die Tierarztkosten bei meinem Betrieb senken? Ist mein Tierarzt zu teuer? Passen Kosten und Leistung zusammen? Diese Fragen lassen sich nicht so ohne Weiteres beantworten. Fest steht, dass es deutliche Unterschiede in den Tierarztkosten pro Kuh oder pro Liter Milch zwischen verschiedenen Milchkuhbetrieben gibt – obwohl die reinen Behandlungskosten zwischen den Tierarztpraxen nur unwesentlich voneinander abweichen. Diese Kosten sind oft eine große Unbekannte, obwohl sie nicht nur Auskunft über den Erfolg und die Entwicklung im Stall, sondern auch über die Zusammenarbeit mit der zuständigen Tierarztpraxis geben.
Kosten pro Kuh und Jahr
Pro Kuh und Jahr sollten Sie ihrem Tierarzt im Durchschnitt (inklusive Klauenpflege und TU) nicht mehr als 120 Euro pro Jahr überweisen. Die Klauenpflege beansprucht dabei 20 bis 30 Euro. Wichtig ist, die reinen Kosten immer im Zusammenhang mit zu betrachten. Wird zum Beispiel ein intensives Impf- oder Hormonprogramm durchgeführt, können die Kosten höher ausfallen. Diese sollten jedoch durch eine höhere Milchleistung. wieder ausgeglichen werden. Eine gängiger Maßstab sind die Tierarztkosten pro Liter Milch. Diese variieren je nach Betrieb zwischen 0,5 bis 2,5 Cent. Ziel sollte sein, dass die Tierarztkosten pro Liter Milch 1,0 ( bis 1,5) Cent nicht überschreiten. Um das zu erreichen, sollten Sie folgende Tipps verfolgen:
- Prophylaxemaßnahmen stärken, Notdienste verringern
- intensive Bestandsbetreuung
- externe Berater und gute Teamarbeit

Notfälle sind zeitaufwendig und fallen oft außerhalb der Sprechzeiten an. So verursachen sie hohe Kosten. (Bildquelle: Weerda)
Teure Notdienste
Bei einer „freien” Zusammenarbeit von Milcherzeuger und Tierarzt erfolgt die Abrechnung der tierärztlichen Dienstleistung pro Kuh und Behandlung entsprechend der Vorgaben in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Bei einer vertraglich geregelten Bestandsbetreuung kann auch über alle Behandlungsformen hinweg per Stunde abgerechnet werden (je nach Praxis, Art der Dienstleistung, ab 100 Euro pro Stunde).
Zuschläge für Notfälle und Feiertage werden in beiden Modellen berechnet. Auch hier müssen sich Tierärzte nach der GOT richten, die vorsieht, alle Notdienste, das heißt alle Besuche außerhalb der Sprechzeiten, mit einem festgelegten Notdienst-Zuschlag plus dem doppelten Gebührensatz (pro Kuh, pro Behandlung oder pro Stunde) in Rechnung zu stellen. Anders als in der Humanmedizin oder im Kleintierbereich werden Telefonate mit dem Tierarzt oder ein Austausch per WhatsApp von Nutztierpraxen...
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