Studie: Vergehen gegen das Tierschutzgesetz unter der Lupe

Immer wieder tauchen sie auf: Videos oder Schlagzeilen von Ställen in denen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wird. Dass es schwarze Schafe unter den Tierhaltern gibt, ist klar. Sie schaden dem Image aller Landwirte. Die Kritik ist, dass es durch Veterinärbehörden zu selten zu Anzeige und strafrechtlichen Verfolgung kommt. Warum das so ist, hat sich eine Studie aus dem Jahr 2022 genauer angeschaut.
Zunächst werteten die Wissenschaftler stichprobenartig Akten von 118 strafrechtlichen Verfahren im Nutztierbereich aus den Jahren 2018 bis 2020 aus. Rinder waren anteilig in 37 Verfahren davon betroffen. Fast die Hälfte aller Verfahren (45,9 %) richtete sich gegen Kleinbetriebe. Zu 29,4 % waren Großbetriebe vertreten. Das interessante: Alle Ermittlungen gegen Großbetriebe wurden von Tierschutzorganisationen angestoßen – nicht von Veterinärbehörden. In den meisten Fällen (84 von 118) war eine Vernachlässigung der Tiere durch fehlende tiermedizinische Versorgung oder mangelnde Fütterung Grund für das Verfahren. 33 Verfahren betraf außerdem der Transport von nicht transportfähigen Tieren zum Schlachthof. In Einzelfällen wurden Tiere misshandelt (z.B. Entfernung von Hörner ohne Betäubung). In den Verfahren zeigten die Tierhalter teilweise fehlende Empathie, fehlendes Unrechtsbewusstsein oder reagierten abwehrend und wütend gegenüber den Amtsveterinären.
Zusätzlich zu der Auswertung der Strafverfahren führten die Wissenschaftler anonymisierte Experteninterviews. Diese zeigten, warum es nur selten zu Anzeigen von Veterinärbehörden kommt:
  • Zu wenig Routinekontrollen: Defizite in der strafrechtlichen Ahnung von Tierwohlverstößen bestünden, da den Veterinärbehörden Kapazitäten für Kontrollen fehlen. Routinekontrollen fänden in jedem Betrieb im Durchschnitt bundesweit nur alle 17 Jahre statt. Allerdings werden bei circa 20 % der Routinekontrollen Tierschutzverstöße beanstandet.
  • Zurückhaltendes Anzeigeverhalten: Trotz einer Vielzahl von beobachteten tierschutzrelevanten Mängel, kommt es oft nur zu einer Belehrung durch die Veterinärbehörde. Ein Grund könne Mitleid mit überforderten Landwirten sein, aber auch die Sorge sich als Amtsveterinär selbst zu belasten, wenn tierschutzrelevante Mängel zu lange übersehen und zu spät gemeldet werden (Tierquälerei durch Unterlassung) oder der Angst vor einem hohen bürokratischem Aufwand. Hinzu kommt, dass Amtsveterinäre berichteten, dass Strafanzeigen oft nur geringe Erfolgsaussichten hätten. Oft würden tierschutzwidrige Haltungsweisen nicht weiter verfolgt, weil sie als „normal“ und vom Gericht als unproblematisch eingestuft werden.

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