Meldefrist: Nutzungsart bis zum 14.1.2023 in HIT melden!
Achtung: Bis zum 14.1.2023 müssen alle Milchkuhbetriebe in HIT melden, dass sie die „Nutzungart“ Milchkühe im Bestand halten. Hintergrund ist das neue Tierarzneimittelgesetz, dass seit Anfang des Jahres auch für Milchkühe gilt.
Seit dem 1. Januar gilt das geänderte Tierarzneimittelgesetz (TAMG) nicht mehr nur für Masttiere, sondern auch für Milchkühe und Zuchtkälber. Demnach fallen Betriebe mit mehr als 25 Milchkühen oder mehr als 25 zugekauften Kälbern unter die Mitteilungspflicht nach dem Antibiotikaminimierungskonzept (ABM). Den Antibiotika-Verbrauch erfassen und melden die Tierärzte. Tierhalter sind dazu verpflichtet, die Nutzungsart (bis zu 14.1.2023) sowie Bestands- und Bestandsveränderungen sowie Nullmeldungen (bis zum 14.7.2023) in HI-Tier zu melden.
Mehr dazu: Meldepflicht für Antibiotikaeinsatz
Das Melden der Nutzungsart ist mit wenigen Klicks in HI-Tier möglich: Über die Button „Tierarzneimittel/Antibiotika-Datenbank – Meldungen und Abfragen“ und weiter „Auswahlmenü Tierarzneimittel / Antibiotika (TAM)“ wird die „Eingabe Nutzungsart“ ausgewählt. Bußgelder bzw. Konsequenzen seien wohl nicht zu erwarten, weil das entsprechende Gesetz erst Ende 2022 beschlossen wurde und die Eingabe erst seit kurzem in HIT möglich ist. Die Kontrolle obliegt dem jeweiligen Land bzw. Veterinäramt.
Quelle: Landvolk Niedersachsen, top agrar