Tiergesundheit

Meldepflicht für Antibiotikaeinsatz

Ab 2023 werden auch in Milchkuhbetrieben die Verbrauchsmengen von Antibiotika überwacht. Bisher galt das nur für Mastbetriebe.

Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) beschlossen.
Inhalt der Erweiterung ist, dass die Verbrauchsmengen von Antibiotika (Wirkstoffe, Indikationen) in Milchkuhbetrieben ab 2023 jährlich an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) übermittelt werden müssen. Ziel ist es, weiter Antibiotika einzusparen.
Das derzeit ausschließlich für den Bereich der Tiermast (Schweine, Geflügel, Mastkälber) geltende Antibiotikaminimierungskonzept wird damit künftig auch Betriebe mit Milchkühen und Zuchtkälbern, die im...


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