EU-Tierarzneimittelverordnung

Wird selektives Trockenstellen verpflichtend?

Die prophylaktische Anwendung von Antibiotika ist bei allen Tiergruppen EU-weit verboten. Demnach könnte das selektive Trockenstellen bald verpflichtend sein. 

Es gibt einen neuen Rechtsrahmen für Arzneimittel in Deutschland. Mit der seit dem 28.01.2022 geltenden EU-Tierarzneimittelverordnung 2019/6 wurde der Antibiotikaeinsatz weiter eingeschränkt. 
Das ist neu in der EU-Tierarzneimittelverordnung 2019/6: 
- Die prophylaktische Anwendung von Antibiotika bei Tiergruppen ist verboten.
- Der Humanmedizin vorbehaltene Antibiotika (Reserveantibiotika) dürfen nicht mehr an Tiere verabreicht werden.
- Der Import von Tieren oder...

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