EU-Tierarzneimittelverordnung
Wird selektives Trockenstellen verpflichtend?
Die prophylaktische Anwendung von Antibiotika ist bei allen Tiergruppen EU-weit verboten. Demnach könnte das selektive Trockenstellen bald verpflichtend sein.
Es gibt einen neuen Rechtsrahmen für Arzneimittel in Deutschland. Mit der seit dem 28.01.2022 geltenden EU-Tierarzneimittelverordnung 2019/6 wurde der Antibiotikaeinsatz weiter eingeschränkt.
Das ist neu in der EU-Tierarzneimittelverordnung 2019/6:
- Die prophylaktische Anwendung von Antibiotika bei Tiergruppen ist verboten.
- Der Humanmedizin vorbehaltene Antibiotika (Reserveantibiotika) dürfen nicht mehr an Tiere verabreicht werden.
- Der Import von Tieren oder Tiererzeugnissen, die mit in der EU für Tiere verbotenen Antibiotika behandelt wurden, ist verboten.
- Die nationale Erfassung der Antibiotikaverbrauchsmengen nach unterschiedlichen Tierarten ist vorgeschrieben.
Erstes deutsches Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Kraft
Das EU-Recht steht über dem nationalen Recht. Den EU-Mitgliedsstaaten ist es frei gestellt die EU-Verordnungen auf nationaler Ebene durch entsprechende Gesetze fortzuführen. Seit dem 28.01.2022 gilt in Deutschland das erste nationale Tierarzneimittelgesetz (TAMG). Das Gesetz regelt Belange, die nicht über die EU-VO 2019/6 abgedeckt sind. Dieses Gesetz beinhaltet derzeit noch das...
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