Es gibt einen neuen Rechtsrahmen für Arzneimittel in Deutschland. Mit der seit dem 28.01.2022 geltenden EU-Tierarzneimittelverordnung 2019/6 wurde der Antibiotikaeinsatz weiter eingeschränkt.
Das ist neu in der EU-Tierarzneimittelverordnung 2019/6:
- Die prophylaktische Anwendung von Antibiotika bei Tiergruppen ist verboten.
- Der Humanmedizin vorbehaltene Antibiotika (Reserveantibiotika) dürfen nicht mehr an Tiere verabreicht werden.
- Der Import von Tieren oder...
Es gibt einen neuen Rechtsrahmen für Arzneimittel in Deutschland. Mit der seit dem 28.01.2022 geltenden EU-Tierarzneimittelverordnung 2019/6 wurde der Antibiotikaeinsatz weiter eingeschränkt.
Das ist neu in der EU-Tierarzneimittelverordnung 2019/6:
- Die prophylaktische Anwendung von Antibiotika bei Tiergruppen ist verboten.
- Der Humanmedizin vorbehaltene Antibiotika (Reserveantibiotika) dürfen nicht mehr an Tiere verabreicht werden.
- Der Import von Tieren oder Tiererzeugnissen, die mit in der EU für Tiere verbotenen Antibiotika behandelt wurden, ist verboten.
- Die nationale Erfassung der Antibiotikaverbrauchsmengen nach unterschiedlichen Tierarten ist vorgeschrieben.
Erstes deutsches Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Kraft
Das EU-Recht steht über dem nationalen Recht. Den EU-Mitgliedsstaaten ist es frei gestellt die EU-Verordnungen auf nationaler Ebene durch entsprechende Gesetze fortzuführen. Seit dem 28.01.2022 gilt in Deutschland das erste nationale Tierarzneimittelgesetz (TAMG). Das Gesetz regelt Belange, die nicht über die EU-VO 2019/6 abgedeckt sind. Dieses Gesetz beinhaltet derzeit noch das Antibiotikaminimierungskonzept der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes aus 2014. Darin wird das Verbot der prophylaktischen Antibiotikagabe nicht benannt. Das BMEL gibt an, dass an diesem Punkt noch Nachbesserungsbedarf bestünde.
An die EU-Verordnung angeknüpft, wie auch an das nationale TAMG, wird es zu Folgeverordnungen kommen, die konkreter die Anwendung des Tierarzneimittelrechts berücksichtigen. Das ist beispielsweise für das Trockenstellen von Milchkühen zu erwarten. Schwarz auf weiß steht bisher nirgendwo konkret geschrieben, dass das standardmäßige, antibiotische Trockenstellen verboten ist. Milcherzeugern sollte dennoch klar sein, dass sie in Zukunft nicht mehr ohne weiteres alle Tiere antibiotisch Trockenstellen können.
In anderen Ländern ist die vorbeugende Antibiotikaanwendung bereits durch nationales Recht untersagt. In Dänemark ist das generelle antibiotische Trockenstellen seit 1992 nicht mehr erlaubt. In den Niederlanden wird seit 2012 ein Erkrankungsnachweis benötigt, um antibiotische Trockenstellpräparate anzuwenden. Der prophylaktische Einsatz wurde verboten. In den Nachbarländern wird daher schon seit mehreren Jahren erfolgreich selektiv trocken gestellt.
Mit einem Konzept starten
Viele Milcherzeuger haben Sorge, dass sich der Verzicht auf ein Antibiotikum negativ auswirkt. Gerade wenn es mit der Eutergesundheit im Betrieb gut läuft und sich die standardmäßige Verwendung von antibiotischen Präparaten auszahlt, scheint der erste Schritt zum selektiven Trockenstellen besonders groß. Jeder sollte sich aber spätestens jetzt ein betriebsindividuelles Konzept überlegen.
Wichtig ist es, einen Anfang zu wagen. Auch wenn erstmal nur bei einer kleinen Tiergruppe begonnen wird. Das können beispielsweise die unheilbar euterkranken Tiere sein, die in den letzten drei Milchleistungsprüfungen Zellzahlen über 700.000 Zellen/ml aufwiesen. Oder junge, gesunde Tiere, welche zum Trockenstellen niedrige Zellzahlen und einen negativen Schalmtest haben.
Mehr Tipps, wie der Einstieg und das erfolgreiche, selektive Trockenstellen gelingt gibts hier:
Ein Vorgehen nach System hilft, beim Trockenstellen auf Antibiotika zu verzichten, ohne die Eutergesundheit zu gefährden. Tipps zum selektiven Trockenstellen.
Quelle: u.a. AgE, BVL, top agrar