UK: Export von Schlacht- und Mastvieh gesetzlich verboten 

Die britische Regierung hat die Ausfuhr lebender Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Pferde zu Schlacht- und Mastzwecken verboten. Laut britischem Tierschutzgesetz sind Zuchttiere von der Regelung ausgeschlossen.  
Die Regierung möchte durch dieses Gesetz sicherstellen, dass Tiere nur noch nach den hohen Standards in den britischen Schlachthöfen geschlachtet werden. So können unnötiger Stress, Erschöpfung und Verletzungen vermieden werden. Zudem hat die Regierung den Milcherzeugern finanzielle Unterstützung bei tierschutzrelevanten Maßnahmen zugesagt.  
Quelle: AgE 

Notschlachtungen sind nur bei frisch verunfallten Tieren erlaubt. Daran halten sich aber nicht alle. Ein Einblick!

Etwa 40 Jerseyfärsen verkauft der dänische Milcherzeuger Karsten Juhl pro Monat ins Ausland. Um der Nachfrage gerecht zu werden, besamt er mit gesextem Sperma.