Tierwohl 

Keine kranken Tiere notschlachten

Notschlachtungen sind nur bei frisch verunfallten Tieren erlaubt. Daran halten sich aber nicht alle. Ein Einblick!

Dr. Philipp Rolzhäuser

Universität Leipzig 

Rinderabgänge in landwirtschaftlichen Betrieben können manchmal ärgerlich für den Betrieb sein. Insbesondere dann, wenn die Abgänge durch unvorhersehbare Ereignisse oder Unfälle hervorgerufen werden.
Da ist es naheliegend, dass Tierhalter in diesen Fällen zumindest den wirtschaftlichen Verlust durch eine Notschlachtung des Tieres mindern wollen.
Aufgrund möglicher ökonomischer Vorteile einer Notschlachtung gegenüber einer...

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