Seit der russischen Invasion sind mehr als 600.000 Menschen aus der Ukraine nach Deutschland geflohen. Einige von ihnen sind jetzt auf der Suche nach Arbeit. Auch in Milchkuhbetrieben können sie als Melker etc. eingesetzt werden. Wir zeigen Ihnen auf was Sie und Ihre ukrainischen Mitarbeiter achten sollten. Und wo Sie u.a. Unterstützung erhalten.
Wie geht „gute Führung“? Das...
Seit der russischen Invasion sind mehr als 600.000 Menschen aus der Ukraine nach Deutschland geflohen. Einige von ihnen sind jetzt auf der Suche nach Arbeit. Auch in Milchkuhbetrieben können sie als Melker etc. eingesetzt werden. Wir zeigen Ihnen auf was Sie und Ihre ukrainischen Mitarbeiter achten sollten. Und wo Sie u.a. Unterstützung erhalten.
Wie geht „gute Führung“? Das haben Herdenmanager und Betriebsleiter beim Semex-Focus-Seminar diskutiert.
Schneller Zugang zum Arbeitsmarkt durch Sonderregelung
Durch die EU-Massenzustrom-Richtlinie können ukrainische, geflüchtete Bürger, die nicht lange vor bzw. ab dem 24. Februar 2022 nach Deutschland geflohen sind, am deutschen Arbeitsmarkt teilnehmen. Heißt konkret: Ukrainische Flüchtlinge können ohne (große) bürokratischen Hürden ein Arbeitsverhältnis eingehen. Auch eine landwirtschaftliche Ausbildung ist möglich!
Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
- Bis zur Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis erhalten ukrainische Bürger, nachdem Sie sich bei der Ausländerbehörde registriert haben, eine Registrierungsbescheinigung. Auf Anfrage erhalten sie eine Fiktionsbescheinigung, die bereits eine Erwerbstätigkeit ermöglicht. Wichtig: Diese muss den Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubt“ enthalten. Ansonsten muss die Erlaubnis für die Erwerbstätigkeit von der Ausländerbehörde nachgenehmigt werden (je nach Landkreis kann das unnötig Zeit in Anspruch nehmen).
- Die Flüchtlinge müssen einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis (§ 24 AufenthaltsG) stellen. Diesen können sie online, per Mail oder schriftlich (je nach Landkreis und der hier zuständigen Ausländerbehörde) beantragen.
Folgende Punkte gibt es auf Arbeitgeberseite zu beachten
- Ukrainische Mitarbeiter sind sozialversicherungspflichtig. Sie erhalten wie alle Mitarbeiter (mindestens) den Mindestlohn. Dieser liegt ab dem 01. Juli 2022 bei 10,45 € brutto und ab dem 01. Oktober 2022 bei 12 €/brutto/Stunde.
- Wie auch deutsche Staatsbürger dürfen Geflüchtete nur dann einer sozialversicherungsfreien Beschäftigung nachgehen, wenn sie auf Minijobbasis (450 €) erfolgt. Jegliches Einkommen ist bei dem Bezug von Übergangshilfe oder Sozialhilfe beim Jobcenter anzugeben.
- Bevor Sie Ihren ukrainischen Mitarbeiter zur Sozialversicherung anmelden, gehen Sie sicher, dass er/sie nicht schon bei früheren Tätigkeiten in Deutschland (z.B. als Erntehelfer) eine Sozialversicherungsnummer erhalten hat. Diese muss dann bei der Anmeldung angegeben werden.
- Die Fiktionsbescheinigung ist je nach Landkreis unterschiedlich lange gültig. Deshalb ist es sinnvoll (u. U. mit dem Arbeitgeber zusammen) nach sechs bis acht Wochen nachzufragen, wann eine Aufenthaltserlaubnis abgeholt werden kann. Diese berechtigt dann, je nach Dauer, länger einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen.
- Einen Integrationskurs (Sprache) können Flüchtlinge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragen (auch ein Berufssprachkurs ist möglich).
Zwar ist durch das Inkrafttreten der Massenzustrom-Richtlinie für die Menschen aus der Ukraine ein Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht worden, doch als Arbeitgeber sollten Sie über den jeweiligen Status der Mitarbeiter Bescheid wissen. So ist die Beschäftigung z.B. bei einer Duldung nicht möglich. Das kann zum Beispiel Menschen betreffen, die vor ihrer Flucht zwar in der Ukraine gelebt haben, aber keine ukrainische Staatsbürgerschaft besitzen.
Mitarbeiter werden im Moment durch Mundpropaganda gefunden
Arbeitsverhältnisse zwischen Menschen aus der Ukraine und Landwirten erfolgen derzeit noch eher schleppend. In den meisten Fällen finden sich Arbeitnehmer und -geber eher „per Zufall“ z.B. wenn die Flüchtlinge auf Betrieben oder im ländlichen Raum untergekommen sind.
Um Mitarbeiter zu finden, können Sie sich z. B. bei den Willkommenslotsinnen der Landwirtschaftskammern NRW oder Niedersachsen (Förderprogramm Willkommenslotsen des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, BMWK) oder einigen Maschinenringen melden. Auch die örtlichen Arbeitsämter und Jobcenter können Sie bei der Suche nach einem ukrainischen Mitarbeiter unterstützen.
Dieser Artikel gibt nur einen groben Überblick über rechtliche Anforderungen. Bitte setzen Sie sich immer mit der zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung!
Weitere Hilfe finden Sie hier
Hilfe im landwirtschaftlichen Umfeld finden Sie u.a. hier:
Außerdem erhalten Sie weitere Informationen unter:
In Zusammenarbeit mit Sabine Magens (LWK Schleswig-Holstein), Lydia Vaske und Johanna Krebs (LWK Niedersachsen), Hubert Hengge Maschinenring Tettnang
Erfolgreich Mitarbeiter führen: Auf dem Milchhof Reeßum gibt es klare Aufgabenzuteilungen und Verantwortungsbereiche, aber vor allem gegenseitigen Respekt!