Tritt in einem Milchkuhbestand eine Tierseuche auf, ist nicht nur der Verlust der Tiere (Genetik) immens. Auch die finanziellen Ausfälle, trotz der Zahlungen aus der Tierseuchenkasse, können gravierend sein.
Entgangene Deckungsbeiträge
Bei einem Seuchenfall wie beispielsweise BHV1 werden von der Tierseuchenkasse die Tierwerte abzüglich der Schlachtwerte ohne Umsatzsteuer entschädigt. Die Kosten für die Reinigung, die fehlende Umsatzsteuer und der entgangene...
Tritt in einem Milchkuhbestand eine Tierseuche auf, ist nicht nur der Verlust der Tiere (Genetik) immens. Auch die finanziellen Ausfälle, trotz der Zahlungen aus der Tierseuchenkasse, können gravierend sein.
Entgangene Deckungsbeiträge
Bei einem Seuchenfall wie beispielsweise BHV1 werden von der Tierseuchenkasse die Tierwerte abzüglich der Schlachtwerte ohne Umsatzsteuer entschädigt. Die Kosten für die Reinigung, die fehlende Umsatzsteuer und der entgangene Deckungsbeitrag aus der fehlenden Produktion (zum Beispiel verkaufte Milchmenge) oder Betriebssperren werden darüber jedoch nicht entschädigt und müssen vom Milcherzeuger getragen werden!
Das kann im schlimmsten Fall die Existenz des Betriebes kosten. Das Risiko abmildern können hier Ertragsschadenversicherungen, die sowohl bei der Keulung eines Bestandes als auch der ¬Errichtung eines Sperrgebietes den Ausfall kompensieren können.
Dabei sollten sich nicht nur Milcherzeuger mit dem Thema beschäftigen, die bisher keine -Ertragsschadenversicherung besitzen. Auch Betriebsleiter, die bereits über eine Versicherung verfügen, sollten sich ihre Altverträge genauer anschauen. Hier tauchen möglicherweise Lücken auf oder Betriebszahlen sind nicht mehr aktuell.
Angebote vergleichen
Neuabschluss: Bei der Entscheidung für oder gegen eine Versicherung ist eine Abwägung zwischen dem Risiko des Schadeneintritts und der Risikoauswirkung auf der einen Seite sowie den Kosten der Versicherung auf der ¬anderen Seite notwendig.
Sollten die Schäden infolge von Tierseuchen bei Ihnen gravierend oder sogar existenziell sein (zum Beispiel nach kurzer Zeit können keine Verbindlichkeiten mehr beglichen werden), sollten Sie eine Ertragsschadenversicherung für Ihren Milchkuhbetrieb abschließen.
Holen Sie sich mehrere Angebote (Rabatte möglich) ein und geben Sie den Versicherungsgesellschaften gleiche Tierzahlen, Tierwerte und Milchleistung vor. Achten Sie darauf, dass alle Tierseuchen laut Tierseuchengesetz inklusive BHV1 und Unfall (z. B. akuter Botulismus) im Vertrag versichert sind! Bei einigen Gesellschaften sind diese beiden Risiken nicht automatisch mitversichert. Immer darauf achten, dass alle (!) Tierseuchen laut Tierseuchengesetz versichert sind, denn dann ist auch die Haftung für bisher noch unbekannte Tierseuchen enthalten.
Vergleichen Sie dann die Prämie und die Höhe der Selbstbeteiligung.
Achten Sie auf den Unterversicherungsverzicht. Im Schadensfall und passend angegebenen Werten (Tieranzahl, Milchmenge etc.) nimmt die Versicherung dann keine Kürzung infolge einer Unterversicherung vor.
Die Versicherungen bieten in der Regel einen Unterversicherungsverzicht bei abweichenden Versicherungssummen von plus 10 bis 20 % an. Der Schaden ist dann inklusive dieser Zuschläge voll versichert.
In der Grunddeckung beträgt der Haftungszeitraum 12 Monate. Gegen Aufpreis kann der Haftungszeitraum auch auf 18 oder 24 Monate verlängert werden.
Tipp: Auch übertragbare Krankheiten (z. B. Paratuberkulose) oder eine Kontamination des Futters können mitversichert werden. Die Prämien dafür sind jedoch nicht gerade günstig.
Die Klauseln genau anschauen
Altverträge: Vielfach schlummern bei den Milchkuhhaltern noch alte Verträge, die nicht mehr aktuell sind. Überprüfen Sie die Anzahl der Tiere (auch Nachzucht), die Tierwerte, die Milchleistung im Vertrag und passen Sie die Summe nach durchschnittlichen, aktuellen Werten an.
Falls Sie als Milcherzeuger über Altverträge ohne die beiden Risiken BHV1 und Unfall verfügen, sollten Sie den Vertrag entsprechend ergänzen. Dabei sollte man versuchen eine Wartezeit von bis zu drei Monaten zu vermeiden. Dies wird unter Umständen von der Gesellschaft verlangt.
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Übertragbare Krankheiten versichern?
Fazit: Milchkuhbetriebe mit hohen Pachten sowie relativ viel Fremdkapital benötigen in der Regel eine Ertragsschadenversicherung im Falle von Tierseuchen und Unfall mit einem Haftungszeitraum von zwölf Monaten. Auf das Mitversichern der übertragbaren Krankheiten oder Kontamination von Futter können Sie möglicherweise verzichten. Lassen Sie sich vorrechnen, wie hoch die Prämienersparnis aufgrund einer höheren Selbstbeteiligung ist und entscheiden dann. Die Versicherungsprämie zahlen Sie jährlich.
Milchkuhbetriebe mit überschaubarer Produktion, geringen Verbindlichkeiten und Pachten, die möglicherweise nach einem Schadensfall mit der Milchproduktion aufhören wollen, können gegebenenfalls auch auf eine Ertragsschadenversicherung verzichten.
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