Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) hat auf dem bpt-Kongress einstimmig eine
Resolution verabschiedet, mit der sie die Regierung auffordert, den kurzfristig vorgelegten
Änderungsantrag für das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) zurückzuziehen. Leider hat das die Abstimmung im Bundestag nicht mehr beeinflusst und der
Änderungsantrag zum TAMG wurde bewilligt.
Seit einem Jahr gilt das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG), dessen wichtigste Neuerungen sind:
Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) hat auf dem bpt-Kongress einstimmig eine
Resolution verabschiedet, mit der sie die Regierung auffordert, den kurzfristig vorgelegten
Änderungsantrag für das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) zurückzuziehen. Leider hat das die Abstimmung im Bundestag nicht mehr beeinflusst und der
Änderungsantrag zum TAMG wurde bewilligt.
Seit einem Jahr gilt das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG), dessen wichtigste Neuerungen sind:
- Das selektive, antibiotische Trockenstellen ist Pflicht.
- Vor der Therapie mit Reserveantibiotika müssen Antibiogramme angelegt werden.
- Therapievorgaben auf dem Beipackzettel sind bindend.
Verbrauchsmengenerfassung ab Januar 2023
Knapp ein Jahr später reicht die Ampelkoalition bereits einen ersten Änderungsantrag zum TAMG ein. Das Gesetz wurde noch vor Jahresende verabschiedet und gilt dann ab Januar 2023. Das sind die von der Tierärzteschaft kritisierten Punkte:
- Tierärzte müssen Verbräuche melden: Die Meldepflicht für Antibiotikabehandlungen gilt ab 2023 auch bei Milchkühen. Anders als bisher soll nicht der Tierhalter, sondern der behandelnde Tierarzt die Antibiotikaabgabemengen an die zuständige Behörde melden.
- Keine digitale Erfassung möglich: Das bedeutet erstmal mehr Bürokratie und Rechtsunsicherheit für praktizierende Tierärzte. Außerdem gibt es noch keine digitale Meldestruktur für die Verbrauchsmengenerfassung.
- Mehr Daten erheben, als die EU verlangt: Grundsätzlich fordert die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) die Meldung pro Präparat und Tierart. Deutschland will aber jede einzelne antibiotische Behandlung mit einem komplizierten System an Wirk- und Behandlungstagen erfassen und schießt somit über die EU-Vorgabe hinaus.
- Antibiotikaauswahl eingeschränkt: Für sogenannte Reserveantibiotika soll zur Berechnung der Therapiehäufigkeit jeder Behandlungstag mit dem Faktor drei multipliziert werden, um die Anwendung dieser Antibiotika weiter zu reduzieren.
Für langwirksame Antibiotika („one-shot“) sollen jeder Behandlungstag mit dem Faktor fünf multipliziert werden. Das ärgert die Tierärzte. Sie gehen davon aus, dass aufgrund dieser Regelung bestimmt Wirkstoffe in Zukunft nur noch erschwert oder gar nicht mehr eingesetzt werden können.
- Maßnahmenkontrolle durch externen Tierarzt: Spätestens im August 2023 müssen die Verbrauchsmengen rückwirkend zum Januar 2023 gemeldet werden. Sobald Zahlen vorliegen, können die Überwachungsbehörden Anordnungen und Maßnahmen treffen, wenn dies zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in einem tierhaltenden Betrieb erforderlich ist.
Die daraus resultierenden Maßnahmenpläne für den Tierhalter sollen durch einen zweiten, externen Tierarzt oder Tierärztin kontrolliert werden. Unklar ist aber, woher diese Tierärzte kommen sollen, die diese zusätzliche Arbeit tun und wer sie bezahlt.
Grund für den Widerstand der Tierärzte ist die zunehmende Bürokratie und Rechtsunsicherheit in der Nutztierpraxis. Das wird den bereits jetzt herrschenden Tierärztemangel weiter verschärfen: Junge Tierärztinnen und Tierärzte werden sich in Zukunft lange überlegen, ob sie sich auf die Bedingungen in der Nutztierpraxis einlassen wollen. Zu befürchten ist auch, dass Gemischtpraxen (Mehrheit) in Zukunft ihren Rinderteil abgeben.
Quellen: Vetline.de, tieraerzteverband.de, bundestag.de
Ab 2023 werden auch in Milchkuhbetrieben die Verbrauchsmengen von Antibiotika überwacht. Bisher galt das nur für Mastbetriebe.