Für viele Milchviehhalter können Cross Compliance-Kontrollen (CC) eine Belastung sein, da der Druck groß ist keine Fehler zu machen. Denn schon leichte Verstöße können z.B. bei einer Anbaufläche von 150 ha über 1.000 € kosten. Damit...
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Für viele Milchviehhalter können Cross Compliance-Kontrollen (CC) eine Belastung sein, da der Druck groß ist keine Fehler zu machen. Denn schon leichte Verstöße können z.B. bei einer Anbaufläche von 150 ha über 1.000 € kosten. Damit Kontrollen reibungslos ablaufen können, haben wir für Sie wichtige Rechte und Pflichten aber auch häufige, kritische Knackpunkte zusammengefasst.
Nicht verweigern
Zuerst einmal ist es wichtig, dass es nicht bereits bei der Ankündigung der Kontrolle zu einem Missverständnis kommt. So kann ein (telefonisch angekündigter) Kontrolltermin natürlich immer mal mit Ihren Terminen kollidieren (z.B. Ernte oder Arztbesuch). Dennoch sollten Sie die Kontrolle auf keinen Fall strikt ablehnen. Denn diese Ablehnung kann bereits als Verweigerung ausgelegt werden. Geht es um einen wichtigen Termin können Sie dies jedoch (sachlich) beim Prüfer vorbringen. Es ist allerdings zu beachten, dass die Rechtsprechung bei einer Terminverschiebung sehr verhalten ist. Deshalb sollten Sie, wenn möglich, alles tun, damit die Kontrolle durchgeführt werden kann. Klären Sie auch Ihre Familienmitglieder darüber auf, keine Kontrolle grundsätzlich abzulehnen.
Joachim Diesner ist im hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für das Sachgebiet Cross Compliance zuständig.
(Bildquelle: Privat)
Am besten nehmen Sie sich selbst Zeit für die Kontrolle, um Missverständnisse zu vermeiden. Optimal ist es, wenn Sie die Kontrolle zu zweit begleiten. Falls Sie nicht Vor-Ort sein können, sollten Sie einen Vertreter benennen und telefonisch erreichbar sein.
Reibungsloser Ablauf
Manchmal kommen Prüfer auf den Betrieb, ohne sich vorzustellen und beginnen zu prüfen. Bleiben Sie dann im Gespräch dennoch sachlich. Sie haben jedoch das Recht dazu, dass Ihnen der Prüfer zunächst einmal den Anlass und das Vorgehen der Kontrolle erklärt. Weitere Punkte, die einen reibungslosen Ablauf ermöglichen sind:
Sie haben bei CC-Kontrollen eine Mitwirkungspflicht. Bei einer Ohrmarkenkontrolle müssen Sie z.B. die Kühe mit Futter zum Fressgitter locken oder gegebenenfalls das Tier von der Weide holen. Die Überprüfung der Tiere (z.B. Ohrmarken) muss ohne Gefahr für die beteiligten Personen ermöglicht werden und Sie müssen einen geeigneten Raum zur Verfügung stellen, an dem die Sichtung der Unterlagen erfolgen kann, z.B. im Büro.
Halten Sie relevante Unterlagen bereit. Denn wenn gesetzlich vorgeschriebene Unterlagen fehlen, kann dies als CC-Verstoß gewertet werden. Seit kurzem besteht die Verpflichtung Düngemaßnahmen schlagbezogen mit Düngemengen (N und P) spätestens nach zwei Tagen zu dokumentieren. Auch die Weidehaltung muss nach deren Abschluss dokumentiert werden.
Der Prüfer darf Fotos machen, um etwaige Mängel dokumentieren zu können.
Stellt Ihnen der Prüfer Fragen (kontrollrelevant), müssen Sie diese beantworten. Auf Fragen, die Sie der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung oder eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens (z.B. bei einer Verletzung lebens- und futtermittelrechtlicher Normen) aussetzen, dürfen Sie ggf. die Auskunft ablehnen. Niemand muss sich selbst belasten. Dies entbindet sie jedoch nicht von der Mitwirkungspflicht.
Bei Prüfungen durch das Veterinäramt kann kritisiert werden, dass erkrankte oder verletzte Tiere nicht in einem Krankenstall auf Stroh gehalten oder nicht von einem Tierarzt behandelt worden seien. Hier ist es wichtig konkret nachzufragen worin der Verstoß genau besteht (gegebenenfalls den Hoftierarzt einbeziehen).
Nach der Kontrolle müssen Sie über das Ergebnis (mündlich) unterrichtet werden. Der Betriebsleiter ist auch berechtigt, Bemerkungen zur Kontrolle und den Feststellungen auf dem Prüfbericht hinzuzufügen. Lassen Sie sich eine Kopie des Kontrollberichts geben.
Ein Verstoß, der häufig vorkommt, sind fehlende Ohrmarken.
(Bildquelle: Veauthier)
Wo es haken kann
Fallen bei den CC-Kontrollen auf Milchviehbetrieben Verstöße auf, so handelt es sich meist um leicht vermeidbare Angelegenheiten, die aber zu schmerzhaften Sanktionen führen können, wenn eine wiederholte Feststellung erfolgt. Dazu gehören u.a.:
Nicht fristgerechte Meldungen der Zu- und Abgänge, Tötungen, Verendungen sowie Kalbungen in der HIT-Datenbank. Überschreitung der 7-Tage-Grenze.
Fehlende Ohrmarken.
Fehlerhafte Bestandsregister und falsche Eintragungen in die HIT-Datenbank (z.B. Rasse).
Hygieneanforderungen bei Lagerung von Futtermitteln werden nicht erfüllt (z.B. Tauben am Futter, etc.).
Fehlende Aufzeichnungen bei der Arzneimittelanwendung.
Mängel bei der Milchhygiene (Milchkammer und Melkgeschirre).
Tierschutz: Unzureichende Versorgung mit Futter und Wasser, fehlender Witterungsschutz für Rinder auf der Weide (was am Beginn des Winters recht oft vorkommt).
Hilfe zur Fehlervermeidung
Doch was können Sie unternehmen, um die „üblichen“ Fehler zu verhindern? Oberstes Ziel sollte es sein, Zu- und Abgänge, Tötungen, Verendungen sowie Kalbungen in der Datenbank zeitnah, spätestens aber innerhalb von sieben Tagen zu vermerken. HIT-Meldungen lassen sich inzwischen auch mobil direkt im Stall über das Smartphone erledigen (z.B. über topfarmplan, HI-Tier, etc.).
In der zentralen Datenbank (HI-Tier) kann jeder Milcherzeuger seine Meldefristüberschreitungen zur Eigenkontrolle abrufen (siehe Rubrik Rinderdatenbank – Abfragen – Menüpunkt weitere Abfragen und Funktionen) sowie ein bestätigter Kommunikationskanal aktiviert werden, über den neue VVVO-Vorgänge (mögliche Meldefehler) automatisch über dieses Medium zugesandt werden (siehe: Rubrik Rinderdatenbank – Abfragen – Menüpunkt weitere Abfragen und Funktionen).
Aufzuchtkälber zeigen oft an ihrem Verhalten an, ob Gesundheit, Fütterung und Haltung stimmen. Tipps, wie Sie das Tierwohl direkt an ihren Kälbern ablesen können.
So wie Sie z.B. regelmäßig Frischmelker checken, kann es Sinn machen sich wiederkehrend Zeit zu nehmen, um fehlende Ohrmarken aufzuspüren (Kühe direkt nach der Futtervorlage oder im Melkstand kontrollieren). Auch hier helfen Routinen, um später Sanktionen bei Kontrollen zu vermeiden.
Um den Überblick über alle Vorschriften von Cross-Compliance und dem landwirtschaftlichen Fachrecht sowie QM-Milch zu behalten bietet sich das, in vielen Bundesländern verfügbare, Qualitätssicherungssystem GQS-Hofchecks an. Dieses Programm stellt (individuelle) Checklisten, Dokumentationsvorlagen, etc. zur Verfügung.
Konsequenzen können teuer sein
Der Prüfer verfügt bei seiner Entscheidung über Sanktionen über einen eingeschränkten Bewertungsspielraum. Auf der Grundlage seiner Einschätzungen, die auf dem vorgegebenen Kontrollkonzept fußen, entscheidet am Ende die Zahlstelle wie hoch die Sanktion ausfällt. Bei geringfügigen Verstößen kann erst einmal eine schriftliche Verwarnung erfolgen. Dies wäre z.B. möglich, wenn Fristverstöße bei Meldungen in der HIT-Datenbank aufgetreten sind, sie aber unter 3% liegen und nicht nach dem 21. Tag seit dem Ereignisgemacht wurden. Die Verstöße (soweit möglich) müssen dann schnellstmöglich beseitigt werden.
Bei einem fahrlässigen Erstverstoß werden die Direktzahlungen je nach Schwere des Verstoßes (Dauer, Schwere, Häufigkeit, Ausmaß) gekürzt um:
1 % bei leichtem Verstoß (z.B. Anzahl der Tiere die nur eine Ohrmarke tragen liegt außerhalb der normalen Grenzen, Tiere sind aber zu identifizieren)
3 % bei mittlerem Verstoß
5 % bei schwerem Verstoß
Treten mehrere fahrlässige Erstverstöße innerhalb eines Jahres in einem Bereich auf, findet keine Addition der Verstöße statt, sondern es wird der schwerste Verstoß herangezogen (maximal 5%). Bei fahrlässigen Erstverstößen in unterschiedlichen Bereichen werden die festgesetzten Kürzungssätze allerdings addiert. Werden fahrlässige Verstöße wiederholt festgestellt findet der Faktor drei Anwendung und die Einzelergebnisse werden addiert; der Höchstsatz liegt dann bei 15 Prozent Sanktion. Nach der Übersendung eines Mahnbriefes werden weitere Wiederholungen als Vorsatz gewertet.
Bei einem vorsätzlichen Verstoß erfolgt in der Regel eine Kürzung der Zahlungen um 20 % (kann auf minimal 15 % verringert/maximal 100 % erhöht werden). Gegen CC-Sanktionen können Rechtsmittel eingelegt werden, wenn die gekürzten Förderbescheide vorliegen. Über einen Verstoß werden Sie innerhalb von drei Monaten unterrichtet.
Risikoanalyse entscheidet über Prüfung
Im Rahmen der Cross Compliance-Kontrollen sind sechs GLÖZ-Standards (Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischem Zustand) und 13 Grundanforderungen an die Betriebsführung (z.B. Tierkennzeichnung, Tierschutz, Futtermittelsicherheit, etc.) zu beachten. Kontrolliert werden alle Empfänger von Direktzahlungen der 1. und 2. Säule.
Dabei gibt es einerseits die systematischen Kontrollen. Dabei werden mindestens 1% der Zahlungsempfänger nach dem Zufallsprinzip bzw. einer Risikoanalyse (z.B. Betriebsgröße, bisherige Führung des Betriebsregisters, etc.) ausgewählt, bei der Überprüfung der Tierkennzeichnung sind es 3% der Betriebe. Darüber hinaus müssen Kontrollen durchgeführt werden, wenn im Rahmen einer anderen Prüfung ein Hinweis auf einen möglichen Verstoß vorliegt. Wird ein Betrieb für eine Vor-Ort-Kontrolle ausgewählt, darf sich der Prüfer nicht in jedem Fall vorab anmelden: Die Überprüfung der Kennzeichnung und Registrierung von Tieren, ist grundsätzlich unangekündigt durchzuführen.