NRW: Laufhöfe ohne Baugenehmigung möglich 

Ab 2024 müssen in Nordrein-Westfalen Ausläufe für Nutztiere nicht mehr genehmigt werden. Das berichtet das Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben. Allerdings gelte diese Befreiung von einer Baugenehmigung nur für Ausläufe ohne Unterkellerung und ohne Statik. Wenn Ausläufe ganz oder teilweise bedacht seien, müssen Tierhalter ebenfalls keinen Bauantrag dafür stellen. Der Immissionsschutz müsse allerdings weiterhin eingehalten werden.  
Quelle: Landwirtschaftliches Wochenblatt  

Für Tränkekälber ist ein gewisser Platzbedarf vorgeschrieben. Ob der Auslauf im Kälberiglu dazuzählt, erklärt Beraterin Henrike Jansen.

Ob die Kuh lieber strukturierte Laufhöfe mit Holzhackschnitzeln oder planbefestigte Böden und zusätzliche Liegeboxen mag, zeigt eine Untersuchung.

Außenklimareize sind gut für Gesundheit und Fruchtbarkeit der Kühe. Laufhöfe bieten eine Alternative, den Tieren auch in den Wintermonaten Bewegung und Außenklima zu ermöglichen.