NRW: Laufhöfe ohne Baugenehmigung möglich
Ab 2024 müssen in Nordrein-Westfalen Ausläufe für Nutztiere nicht mehr genehmigt werden. Das berichtet das Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben. Allerdings gelte diese Befreiung von einer Baugenehmigung nur für Ausläufe ohne Unterkellerung und ohne Statik. Wenn Ausläufe ganz oder teilweise bedacht seien, müssen Tierhalter ebenfalls keinen Bauantrag dafür stellen. Der Immissionsschutz müsse allerdings weiterhin eingehalten werden.
Quelle: Landwirtschaftliches Wochenblatt