Freiwilliges Herkunftskennzeichen ab 2024

 Ab Januar 2024 können Molkereien das freiwillige Herkunftskennzeichen „Gutes aus deutscher Landwirtschaft“ auf ihre Milchprodukte setzen. Möglich macht das jetzt eine Branchenvereinbarung, die von der Zentralen Koordination Handel-Landwirtschaft (ZKHL) auf den Weg gebracht und die bereits von Aldi, Lidl, Edeka und Rewe unterzeichnet wurde. Ziel sei es, mit dem „Herkunftskennzeichen Deutschland“ die Transparenz und die Klarheit im Lebensmitteleinzelhandel zu stärken.
Diese freiwillige Kennzeichnung dürfe man aber nicht mit der aktuell diskutierten verpflichtenden Herkunftskennzeichnung auf EU- oder nationaler Ebene verwechseln, weist der Verband der Milcherzeuger (VMB) in Bayern hin.
Bisher sind die Kriterien zwar speziell für Milch noch nicht Bestandteil der Branchenvereinbarung, sie müssen von den Handelspartnern selbst erst bilateral ausgehandelt werden. Ist das aber der Fall, können Milchprodukte damit ausgelobt werden, wenn die dafür eingesetzte Milch aus deutschen Milchkuhbetrieben stammt und die Verarbeitung und Verpackung der Produkte in Deutschland stattfinden. Aktuell wären daher Trinkmilch, Naturjoghurt und Quark kennzeichnungsfähig.
Quelle: VMB

Herkunftskennzeichnung bei Milch

Herkunftskennzeichnung: Was kommt und wer profitiert?

von Silvia Lehnert

Beim Thema verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei Milch gehen die Meinungen von Molkereien, Verbände und Politik auseinander. Das BMEL präferiert eine europäische Lösung.