Nach zum Teil sehr harten Verhandlungen haben sich der LEH, die Molkereien und die Milcherzeuger jetzt im Rahmen einer sogenannten Branchenvereinbarung über die Entschädigung der Mehrkosten für die Einführung der Haltungsformen bei Milch geeinigt. Dadurch kann das neue Tierwohlprogramm, das gemeinsam mit QM+ definiert wurde, zum 1. April 2022 starten. Ab diesem Datum werden die ersten Milchprodukte mit dem QM+ Label, das der Stufe 2 der Haltungsformkennzeichnung entspricht, im Regal zu...
Nach zum Teil sehr harten Verhandlungen haben sich der LEH, die Molkereien und die Milcherzeuger jetzt im Rahmen einer sogenannten Branchenvereinbarung über die Entschädigung der Mehrkosten für die Einführung der Haltungsformen bei Milch geeinigt. Dadurch kann das neue Tierwohlprogramm, das gemeinsam mit QM+ definiert wurde, zum 1. April 2022 starten. Ab diesem Datum werden die ersten Milchprodukte mit dem QM+ Label, das der Stufe 2 der Haltungsformkennzeichnung entspricht, im Regal zu finden sein. Das teilte Ludwig Börger von QM-Milch auf Anfrage der Elite-Redaktion mit.
Transparenzstelle sichert Erzeuger-Zuschläge
Danach steht jetzt definitiv fest, dass die Molkereien pro verkauftem Rohmilchäquivalent im Programm einen Zuschlag von 1,2 ct/kg erhalten sollen. Eine unabhängige Transparenzstelle wird überprüfen, ob sie dieses Geld auch tatsächlich an die Erzeuger auszahlen. „Es obliegt künftig den Molkereien gemeinsam mit ihren Erzeugern zu entscheiden, ob alle interessierten Betriebe teilnehmen können oder nur ein Teil“, sagt Börger. Ein wesentlicher Vorteil für die an QM+ teilnehmenden Milchviehbetriebe sei darüber hinaus die Möglichkeit, dass sie ihre Schlachtkühe ohne weiteres Audit als Rindfleisch gemäß der Initiative Tierwohl Rindfleisch vermarkten könnten. Die ITW Rind soll laut Börger ebenfalls im Frühjahr 2022 an den Start gehen.
Bleiben die Molkereien auf ihren Kosten sitzen?
Für die Entschädigung der Mehrkosten seitens der Molkereien durch getrennte Erfassung, Lagerung und Verarbeitung wurde kein einheitlicher Preisaufschlag definiert. „Das ist kartellrechtlich nicht möglich“, so Börger weiter. Daher habe man sich in der Branchenvereinbarung darauf geeinigt, dass die Kosten der Molkereien ausreichend zu berücksichtigen sind. Man habe sich dabei an der Formulierung der ITW im Fleischbereich orientiert.
Ein einheitlicher Aufschlag wäre laut Börger auch angesichts der großen Unterschiede an Mehrkosten bei den Molkereien schwierig. So würden manche Molkereien ihre Milch komplett auf das Haltungsform-System umstellen, andere nur einen Teil. Der Aufwand und damit die entstehenden Mehrkosten seien daher von Unternehmen zu Unternehmen sehr unterschiedlich. Die Umsetzung der Branchenvereinbarung erfolge unter Vorbehalt der kartellrechtlichen Zustimmung.
Mehr Wettbewerb unter den Molkereien
So muss nun jede Molkerei mit ihrem Handelspartner bilateral selbst eine ausreichende Entschädigung aushandeln. Brancheninsider befürchten, dass dadurch der Wettbewerb unter den Molkereien weiter angeheizt wird. „Denn was passiert, wenn genug andere Anbieter die Milch der gewünschten Haltungsform zu geringeren Mehrkosten liefern können? Vermutlich bleibt dann die Molkerei auf ihrer Milch und auf den Mehrkosten sitzen“, stellt ein Kritiker in den Raum.
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Für ihren Mehraufwand in Haltungsformstufe 2 sollen Milcherzeuger einen Zuschlag von 1,2 ct/kg erhalten. Doch absehbar ist, dass der Bonus nur für einen Teil ihrer Milch bezahlt wird.