Im Zuge der neuen Kälbertransportverordnung stehen Milcherzeuger vor der großen Herausforderung ihr Kälberdorf zu vergrößern. Denn ab dem 01.01.2023 dürfen Kälber frühestens mit 28 Tagen, statt wie bisher mit 14 Tagen transportiert werden. Zudem plant die EU eine weitere Verschärfung. So können ab 2024 das Mindestalter auf 35 Tage angehoben werden. Welche aktuellen Standards sollten deshalb jetzt bei einem Um- oder Neubau berücksichtigt werden?
1. Platzbedarf...
Im Zuge der neuen Kälbertransportverordnung stehen Milcherzeuger vor der großen Herausforderung ihr Kälberdorf zu vergrößern. Denn ab dem 01.01.2023 dürfen Kälber frühestens mit 28 Tagen, statt wie bisher mit 14 Tagen transportiert werden. Zudem plant die EU eine weitere Verschärfung. So können ab 2024 das Mindestalter auf 35 Tage angehoben werden. Welche aktuellen Standards sollten deshalb jetzt bei einem Um- oder Neubau berücksichtigt werden?
1. Platzbedarf kalkulieren: Um Überbelegung in Zukunft zu vermeiden, sollte zunächst der Platzbedarf ermittelt werden. Dafür eignet sich z.B. der „Calf-Barn-Sizing-Calculator“ der University of Madison-Wisconsin.
Geplante Betriebsvergrößerungen in den kommenden Jahren sollten dabei direkt mit eingeplant werden. Pro Kalb sind gesetzlich 1,5 qm Fläche zwar ausreichend, es empfiehlt sich jedoch mit 3 qm pro Kalb sowohl in der Einzel- als auch der Gruppenhaltung zu planen.
2. Kälber zu zweit halten: Damit wird auch Pairing ein immer wichtigeres Thema. Verschiedene Hersteller bieten dazu Haltungssysteme mit herausnehmbaren Trennwänden an. Alternativ lassen sich zwei Einzeliglus über einen gemeinsamen Auslauf verbinden. Dabei kann eine immer trockene Einstreu jedoch zur Herausforderung werden. So lässt sich das Pairing auch mit geringerem Arbeitsaufwand für die Verkaufskälber umsetzen.
3. Management optimieren: Die Pärchen- bzw. Kleingruppenhaltung ist nur dann empfehlenswert, wenn es im Bestand keine größeren Probleme mit Durchfall oder anderen Jungtierkrankheiten gibt. Gibt es dagegen solche Probleme, muss erst das Management überprüft und angepasst werden.
4. Gleichaltrige Kälber in den Gruppen: Werden die Kälber in größeren Gruppen gehalten, sollte der Altersunterschied innerhalb einer Gruppe idealerweise bei 7 bis maximal 14 Tagen liegen.
5. Immer Rein-Raus-Belegung: Außerdem gilt, dass die kontinuierliche Belegung out ist. Bestehende Systeme sollten auf ein „all in–all out“-Konzept angepasst werden. Nur so kann durch entsprechende Reinigung und Desinfektion inkl. Leerstand von 7 Tagen der Keimdruck effektiv gesenkt werden. Der Hochdruckreiniger ist im belegten Stall tabu.
Die Boxen müssen vielmehr ins Freie getragen werden und können nur fern von Tieren abgespritzt werden (Aerosol). Alternativ kann auch mit einer Schaumpistole mit geringem Wasserdruck und Bürste gearbeitet werden.
6. Enthornung im Milchkuhbetrieb: Nicht außer Acht gelassen werden sollte zudem das Thema Enthornung, denn ausschließlich mit genetisch hornlosen Bullen zu besamen ist längst nicht überall Standard. Laut TierSchG ist diese nur bis zu einem Alter von unter sechs Wochen, sprich bis zum 42. Lebenstag erlaubt.
Üblicherweise fällt diese Tätigkeit bei den Verkaufskälbern in den Arbeitsbereich der Mastbetriebe. Würden die Tiere zukünftig bis zum 35. Lebenstag im Milchviehbetrieb verbleiben, fällt das Enthornen unweigerlich dort als Mehrarbeit an. Ratsam wäre es, diesen Schritt ab dem kommenden Jahr schon in den Betriebsablauf zu integrieren. Der Betriebswechsel und das Enthornen fallen dann nicht unmittelbar zusammen, so ersparen wir den Kälbern viel Stress.
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