Tierärztliche Leistungen ab Oktober teurer

Vergangenen Mittwoch hat das Bundeskabinett der Neufassung der Tierärztegebührenordnung (GOT) mit der vom Bundesrat bei dessen Zustimmung eingebrachter Maßgabe zugestimmt. Die aktuelle GOT stammt aus 1999. Nun müsse die Vorgabe an den veterinärmedizinischen Erkenntnisstand sowie an die wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst werden.
Die Anpassung der GOT erfolgt auf Grundlage der Ergebnisse des Forschungsprojekts „Prüfung der finanziellen und strukturellen Auswirkungen hinsichtlich der Angemessenheit der Gebührensätze der Gebührenordnung für Tierärzte“. Die Neufassung der GOT soll den Fortbestand der Tierarztpraxen sichern und die Attraktivität des Berufs erhöhen.
Quelle: AgE
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