SVLFG: Flexible Lösungen für Arbeitssicherheit im Kuhstall

Zum 1. April 2021 wurde die „Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Tierhaltung“ (VSG 4.1) von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) aktualisiert. Unter anderem wird darin gefordert, dass Deckbullen in Milchkuhherden separat gehalten und zu behandelnde (auch zu besamende) Kühe abgetrennt vom Rest der Herde gestellt werden. Siehe SVLFG stellt neue Vorschriften für Rinderhalter
Im Gespräch mit Verbandsvertretern vergangene Woche (KW 28/ 2021) wurde angesprochen, wie wichtig es sei, dass hier den baulichen Gegebenheiten auf den Milchviehbetrieben entsprechend individuelle bzw. flexible Lösungsansätze akzeptiert werden. Die Lösungen müssen technisch einfach und möglichst kostengünstig aber eben funktionell sein, denn das Unfallpotenzial bei der Arbeit im Kuhstall ist nachgewiesen hoch – daher die strengeren Anforderungen. 
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Um dem Unternehmer eine Planungsmöglichkeit zu geben, hat die SVLFG eine Übergangsfrist von drei Jahren eingeräumt. Die Präventionsfachkräfte der Sozialversicherung können Mitgliedsbetriebe vor Ort unterstützen, zudem gebe es die Möglichkeit einer Bauberatung.
Quelle: AgE