Österreich: Transporte mit max. 58 Stunden Fahrtzeit erlaubt

In Österreich sind Zuchttiertransporte ab dem 01.Septmeber 2022 in Drittstaaten verboten. Ausnahme bieten Transporte mit maximal 58 Stunden Fahrtzeit und Transporte in Länder, die in der Anlage 2 des Tiertransportgesetztes gelistet sind. Die Vorgaben der (EU) Tiertransportverordnung 1/2005 in Hinblick auf die Ruhe- und Beförderungszeiten sind einzuhalten.
Nach 14 Stunden muss eine mindestens einstündige Pause zum Fressen und Trinken eingehalten werden, nach weiteren 14 Stunden Transportdauer ist eine 24-stündige Pause vorgeschrieben. Danach muss der Zielort innerhalb von 29 Stunden inklusive einer weiteren einstündigen Pause erreicht sein.
Die in Anlage 2 genannten Länder, in die Zuchttiere verbracht werden dürfen, sind Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgistan, Russische Föderation und Usbekistan.
Quelle: Rinderzucht Austria
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