Enthornen: Nur noch mit Betäubung?

Das Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung und der Kombihaltung für Bestände mit mehr als 50 Kühen, die Kälberenthornung unter Betäubung, konkrete Vorgaben für die Mahd von Grünlandflächen und die künftige Überwachung der Tierkörperbeseitigungsanstalten – das sind laut Roger Fechler vom DBV in Berlin die größten Knackpunkte für die Milchkuhhalter im aktuellen noch „inoffiziellen“ Vorentwurf für ein neues Tierschutzgesetz.
„Warum brauchen wir solche Regelungen überhaupt im Gesetz, wo sich doch die Wirtschaft in vielen der fraglichen Punkte bereits in die gewünschte Richtungen bewegt?“ kommentierte der Verbandsvertreter die Pläne des Bundes am vergangenen Freitag auf dem Kongress des Bundesverbandes der praktischen Tierärzte (BpT) in München.
Die Zahl der Milchkühe in Anbindung habe sich in den letzten zehn Jahren bereits halbiert und diese Betriebe würden ohnehin mittelfristig auslaufen. Aktuell stünden noch 11,5 % der Milchkühe in Deutschland in Anbindung, das entspreche allerdings noch 41,2 % der Betriebe. Auch den Sinn der künftigen Pflicht zur Enthornung von Kälbern unter Lokalanästhesie stellte Fechler infrage: „Warum reicht die bisherige Pflicht zur Sedierung des Tieres nicht aus und haben wir überhaupt genügend Tierärzte, um alle Kälber zu betäuben?“ Der Vorentwurf des Gesetzes zeige insgesamt ein großes Misstrauen des Staates gegenüber der Wirtschaft: „Wir sind hier auf einem völlig falschen Weg unterwegs“, resümierte der DBV-Vertreter.
Laut einem Sprecher des BMEL befindet sich das Tierschutzgesetz aktuell nach wie vor in der „regierungsinternen Abstimmung“. Da aktuell noch kein Verbände-Entwurf für das neue Tierschutzgesetz vorliege, habe der DBV noch keine eigene Stellungnahme dazu veröffentlicht.
Quelle: BpT-Kongress 2023

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