Eigenständiges Tierarzneimittelgesetz für Deutschland

Künftig gibt es in Deutschland ein eigenständiges Tierarzneimittelgesetz (TAMG). Der Bundesrat stimmte am 17. September 2021 den entsprechenden Änderungen im Arzneimittelrecht zur Trennung der gesetzlichen Regelungen über die Human- und Veterinärmedikamente zu.
Am 28. Januar 2022 sollen die neuen Vorgaben, mit der eine EU-Verordnung umgesetzt wird, in Kraft treten. Kern dessen werde ein neues Tierarzneimittelgesetz als eigenständiges neues Stammgesetz sein. Im bisher für beide Bereiche geltenden Arzneimittelgesetz (AMG) werden zeitgleich die auf Tierarzneimittel bezogenen Bestimmungen aufgehoben.
Inhaltlich sollen die bisher geltenden Regelungen im Wesentlichen fortgeführt werden. Das TAMG soll dem Bundeslandwirtschaftsministerium zufolge den Tierhaltern und Tierärzten die Anwendung der neuen Vorschriften erleichtern.
Das könnte Sie auch interessieren: Was darf der Tierarzt kosten? – Tierarztbesuche kosten Geld. Intensive Prophylaxe-Maßnahmen können Geld sparen. Die Zusammenarbeit mit der Tierarztpraxis spielt dabei eine große Rolle.
Quelle: AgE