EFSA empfiehlt Verbot der Anbindehaltung

Die ganzjährige Anbindehaltung von Milchkühen sollte in der Europäischen Union verboten werden. Diese Empfehlung hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) jetzt in Form eines Gutachtens an die EU-Kommission geschickt.
Nach Ansicht der EFSA ist ausreichend Platz zum Bewegen und Ausruhen ein wichtiger Faktor für das Wohlergehen von Milchkühen. „Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass das Wohlergehen von Kühen, die dauerhaft in Ställen angebunden sind, beeinträchtigt ist“, heißt es in dem Papier. Jede Kuh sollte Zugang zu einem Innenbereich haben, der insgesamt mindestens 9 m² umfassen sollte. Darin eingeschlossen ist der Liegebereich. Des Weiteren fordert die EFSA den Zugang zu Weideflächen mit trockenen und schattigen Bereichen.
Wichtig sei zudem eine regelmäßige Überwachung der Tiere auf Lahmheit, Mastitis und Stoffwechselstörungen. Zudem sollten in allen Laufställen Bürsten angebracht werden, um den Kühen die Möglichkeit zu geben, natürlichen Verhaltensweisen wie Kratzen nachzugehen und ihren Körper zu pflegen. Darüber hinaus müssten die Milchviehhalter dafür sorgen, dass die Kühe bei der Haltung in Boxenställen über einen eigenen Platz und ausreichend dickes Einstreumaterial verfügen.
In Deutschland ist die Haltung in Anbindeställen in Altställen nach wie vor zulässig. Bei Neubauten wird allerdings in der Regel Laufställen der Vorzug gegeben. Im Herbst will die Brüsseler Behörde weitere Vorschläge zur Novellierung der EU-Tierschutzgesetze präsentieren.
Quelle: age

Für Ställe mit Anbindehaltung gibt es bauliche und organisatorische Möglichkeiten den Stall für die Zukunft weiterzuentwickeln. Wir stellen vier Beispiele vor.