Düngeverordnung
Rote Gebiete, die Zeit drängt!
Ab Januar 2021 werden die Düngeregeln für rote Gebiete rechtskräftig. Am 3.12. haben alle Länder zugesagt, die wichtige Neuausweisung rechtzeitig abzuschließen.
Am 3. Dezember 2020 haben sich die Vertreter der Umweltministerien der Länder mit Bundeslandwirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium zur Ausweisung der belasteten Gebiete abgestimmt. Im Anschluss an die Bund-Länder-Besprechung informierten Experten des BMEL, BMU sowie dem NRW-Umweltministerium, dem Umweltbundesamt und dem Thünen-Institut über den Stand der Umsetzung.
Es gibt erfreuliche Ergebnisse:
| Alle Bundesländer haben heute versichert, dass sie die Neuausweisung der roten Gebiete fristgerecht bis zum Jahresende abschließen werden.
| Einige Bundesländer werden es allerdings nicht schaffen, die Neuausweisung samt Feldblock-spezifischen Karten bis zum 31.12.2020 auch zu veröffentlichen. Diese haben aber zugesichert, dies bis Anfang Januar zu erledigen.
| In fast allen Bundesländern hat sich die Kulisse der roten Gebiete durch die Neuausweisung entsprechend der allgemeinen Verwaltungsvorschrift deutlich verkleinert (siehe unten). Die Anwendung der DüV samt § 13 kann demnach deutlich besser am Verursacher orientiert erfolgen.
| Das Vertragsverletzungsverfahren, dass die EU gegen Deutschland führt und auf das die Novellierung der DüV 2020 samt Rote Gebiete-Regelung fußt, wird trotz der guten Fortschritte wohl bestenfalls in einigen Jahren abgeschlossen werden. Schließlich dauere es lange, bis sich Grundwasserkörper hinsichtlich einer Nitratbelastung messbar verändern. Deutschland ist im nächsten Schritt verpflichtet, einen jährlichen Monitoringbericht an die EU zu liefern.
Ohne fristgerechte Neuausweisung gilt die alte Gebietskulisse!
Mehr zu dem Thema