Im April 2024 endet die Übergangsfrist für die neue Unfallverhütungsvorschrift Tierhaltung. Was jetzt gilt – und welche Praxistipps bei der Umsetzung helfen!
Seit dem 1. April 2021 gelten Neuerungen in der Unfallverhütungsvorschrift Tierhaltung (VSG 4.1) der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Wer dort versichert ist (alle!), muss die Regeln anwenden. Für einige Änderungen gab es eine Übergangfrist, die zum 1. April 2024 ausläuft.
Tipp: Die SVLFG bietet im Februar 2024 nochmals ein Webinar an, um sich über die Änderungen zu informieren und Fragen loszuwerden (6. Februar, 19.30 Uhr, Anmeldung hier).
Die wichtigsten Punkte, die Milchkuhhalter einhalten müssen, sind:
Jeder Stall muss künftig die Separierung und Fixierung von Einzeltieren und Gruppen ermöglichen. Denn bei einer Besamung oder Behandlung dürfen sich keine weiteren freilaufenden Tiere in diesem Bereich aufhalten.
Zum Aussondern von Einzeltieren aus Rindergruppen oder aus Weideherden muss mindestens eine weitere Person mit entsprechenden Kenntnissen anwesend sein.
Gefüttert wird von außen, Tierbetreuende müssen Sicherheitsschuhe bzw. -stiefel tragen und zum Umtreiben, Umstallen oder Verladen müssen ortsfeste Treibgänge oder Treibhilfen vorhanden sein.
Der Laufstall muss mit Fluchtmöglichkeiten für die Menschen (Personenschlupf) ausgestattet sein (Empfehlung: mind. an den Enden eines Stalles und zusätzlich mindestens eine aus jedem abgetrennten Bereich).
Auf der Weide müssen „geeignete Einfanghilfen“ (z.B. eine Fanganlage, Treibewagen) zur Verfügung stehen, die man sich allerdings auch mit anderen Betrieben teilen darf.
Wird in der Milchviehhaltung ein Deckbulle gehalten, so muss dieser in einer separaten Bucht untergebracht sein. Beim Zusammenführen und beim Trennen von Rindern mit dem Deckbullen muss der Bulle fixiert oder separiert sein.
Tiere, die sich aggressiv verhalten und Menschen gefährden könnten, müssen spätestens nach einem Angriff auf eine Person aus dem Bestand entfernt werden.
Weitere, sehr gute Linktipps zur Umsetzung hatten wir Ihnen bereits in diesem Beitrag zur Verfügung gestellt:
Mit dem 1. April 2021 gelten neue Vorschriften zur Unfallverhütung in der Tierhaltung seitens der landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Infos und Tipps.
Was heißt das für die Praxis?
Ställe mit Fressgittern für alle Kühe, Separationsbereich oder Palpation Rail erfüllen die neuen Vorgaben und müssen gegebenenfalls „nur“ noch mit Personenschlupfen ausgestattet werden.
Tipp: Laufställe lassen sich mit Hub-, Schiebe- oder Wendetoren in kleinere Bereiche unterteilen, in denen nur die „benötigten“ Kühe separiert werden können. So müssten im Zweifel auch weniger Fixierungsmöglichkeiten (zum Beispiel Fressgitter) nachgerüstet werden. Keine Pflicht, aber sehr nützlich ist ein Schwenkgatter mit Halsfang-Rahmen im Strohbereich.
In Milchkuhherden darf auch weiterhin eine einzelne Person Kühe aussortieren. In Rinder- oder Weidegruppen muss allerdings künftig eine weitere geschulte Person vorhanden sein. Betriebe mit Weidehaltung und ohne eigene Fangmöglichkeiten sollten prüfen, ob sich eine Maschinengemeinschaft mit benachbarten Milcherzeugern trotz Biosicherheits-Risiko lohnt.
Tipp: Oft ist es stressfreier (und sicherer!), wenn man sich auch im Familienbetrieb kurz abstimmt und das Aussortieren von Kühen zu zweit erledigt.
Künstliche Besamung ist immer sicherer als die Deckbullenhaltung. Wer dennoch in der Milchkuhherde nicht auf einen Deckbullen verzichten will, muss eine Bullenbox an- oder neu bauen. Bullen dürfen weiter, z. B. mit Rindergruppen, auf die Weide. Dann aber: von außen tränken und Weide nur mit Treibwagen/Rettungsinsel (Schlepper, Auto) betreten.