In einer Herde erkranken in kürzester Zeit mehrere Kühe an Coli-Mastitis. Schnell fällt der Verdacht auf die kürzlich zugekauften Futtermittel. Oder liegt es doch vielleicht an den Schimmelnestern im Grobfutter? Das Problem: Bis die Kühe Symptome zeigen, sind Futtermittel oft schon verfüttert, eine Ursachensuche ist dann schwierig. Doch ist eine Rückstellprobe bei der Lieferung gezogen worden, kann der Verdacht bestätigt oder aber ausgeräumt werden. In jedem Fall erleichtert es die...
In einer Herde erkranken in kürzester Zeit mehrere Kühe an Coli-Mastitis. Schnell fällt der Verdacht auf die kürzlich zugekauften Futtermittel. Oder liegt es doch vielleicht an den Schimmelnestern im Grobfutter? Das Problem: Bis die Kühe Symptome zeigen, sind Futtermittel oft schon verfüttert, eine Ursachensuche ist dann schwierig. Doch ist eine Rückstellprobe bei der Lieferung gezogen worden, kann der Verdacht bestätigt oder aber ausgeräumt werden. In jedem Fall erleichtert es die Ursachensuche.
Qualität des Sojaschrotes im nachhinein feststellen
Rückstellproben können sich noch aus einem anderen Grund lohnen: So macht es Sinn, von jeder Milchleistungsfutter-/Sojaschrot-Charge eine Probe zu ziehen, denn damit lässt sich im Nachhinein noch die Qualität der Lieferung ermitteln. Ob oder wie oft diese Proben dann eingeschickt (LUFA) werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Milcherzeuger, die häufig Lieferanten wechseln oder bei denen die Milchinhaltsstoffe nicht mit den erwarteten Werten übereinstimmen, sollten über eine Beprobung nachdenken.
Aber Achtung: Es gibt Analyse-Spielräume und futtermittelrechtliche Toleranzbereiche für Inhaltsstoffe. Bei vermeintlichen Mängeln sollte sofort der Lieferant benachrichtigt werden. In sehr kritischen Fällen reichen eigene Rückstellproben wahrscheinlich aber nicht aus. Sind z. B. Tiere erkrankt und das Futter ist noch auf dem Betrieb, ist es ratsam, einen vereidigten Sachverständigen (amtlichen Probenehmer) hinzuziehen.
Rückstellmuster vorab vereinbaren
Um bereits im Vorfeld sowohl Landwirt als auch Futtermittelhändler mehr Sicherheit zu geben, kann eine Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern getroffen werden. In dieser wird von beiden Partnern, eine Probenahme (bei jeder Lieferung) und das entsprechende Prozedere (nicht zu öffnender Probebeutel, Unterschrift, etc.) vereinbart und anerkannt. Das gibt Sicherheit für beide Seiten!
Probe bei Lieferung ziehen
Folgende Punkte sind beim Probenziehen zu beachten:
- Probe bei der Lieferung direkt ziehen. Nicht erst, wenn das Futter bereits länger im Lager liegt.
- Immer saubere „Werkzeuge“ für die Entnahme nutzen.
- Bei loser Ware mehrere Einzelproben ziehen und eine Mischprobe (500 bis 1.000 g) bilden. Bei Mischfutter sollten bis 10 t ca. 10 bis 20 Einzelproben gezogen werden.
- Für den Fall einer möglichen Beanstandung sollte die Probe unter Anwesenheit einer zweiten neutralen Person gezogen werden (z. B. Lkw-Fahrer).
Damit die Futterprobe bei einer Beanstandung auch als Nachweis dienen kann, muss sie eindeutig und gut lesbar beschriftet werden. Dazu gehört: die Bezeichnung des Futtermittels, der Name und die Anschrift des Herstellers, das Probedatum sowie die Unterschrift des Probenehmers und einer zweiten Person.
Sicherheitstaschen können nicht manipuliert werden
Für eine Aufbewahrung bieten sich Sicherheitstaschen (z. B. Debasafe) mit Siegelverschluss an. Die Tüte lässt sich nach dem Verkleben nur durch Aufschneiden öffnen. Zudem weisen die Tüten einen Quittungsabschnitt auf, der zu den passenden Lieferscheinen geheftet werden kann.
Die Probe sollte sachgerecht gelagert werden, also dunkel, trocken und kühl. Futtermittel, die eine hohe Feuchtigkeit enthalten, sollten gegebenenfalls eingefroren werden. Ausnahmen bestehen für mikrobiologische Untersuchungen (hygienische Qualität des Futters). Diese Proben sollten gekühlt (nicht eingefroren) so schnell wie möglich an das Untersuchungslabor gesandt werden.