Verschärftes Düngerecht reicht der EU-Kommission nicht

Der Europäischen Kommission reichen die vorgesehenen strengeren Regulierungen zur Novelle der Düngeverordnung nicht aus. Mögliche Erleichterungen etwa bei der Düngung unter Bedarf in Roten Gebieten oder beim Verbot der Düngung von Zwischenfrüchten, wie sie von landwirtschaftlichen Verbänden gefordert werden, rücken damit in weite Ferne. Die aktuellen Brüsseler Einwände beziehen sich anscheinend auf drei Bereiche. So hätten die Länder versäumt, nitratbelastete Gebiete in den Fällen auszuweisen, in denen sich rote Messstellen innerhalb von unbelasteten Grundwasserkörpern befinden würden. Ferner hätten mit Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz lediglich drei Länder Gebiete mit hoher Phosphatbelastung kenntlich gemacht. Schließlich gehen der Kommission die im Referentenentwurf vorgesehenen strengeren Regelungen zur Düngung auf gefrorenen Böden nicht weit genug.
Quelle: AgE


Mehr zu dem Thema