RLP weitet Futternutzung auf Vorrangsflächen aus

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat das Landwirtschaftsministerium von Rheinland-Pfalz weiteren Gebieten die Ausnahmegenehmigung zur Brachflächennutzung erteilt.
Nachdem in einzelnen Regionen bereits ab dem 16. Juli Vorrangsflächen zu Futterzwecken gemäht oder durch Tiere beweidet worden durften, wurde diese Erlaubnis vergangene Woche auch für weitere Flächen erteilt. Die Erlaubnis gilt nun für Flächen im Bereich der Landkreise und kreisfreien Städte Ahrweiler, Altenkirchen, Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Cochem-Zell und dem Donnersbergkreis erteilt. Hinzu kommen Frankenthal, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis, Rhein-Pfalz-Kreis, Speyer, Westerwaldkreis und Worms.
Landwirte, die im Rahmen der Beantragung von Direktzahlungen zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) im Rahmen des Greening verpflichtet seien, dürften ab sofort in den genannten Regionen brachliegende Ackerflächen durch die Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken nutzen. Ein Großteil der Ackerbrachen sei aktiv begrünt und biete somit eine gute Möglichkeit, bestehende Futterengpässe zumindest teilweise auszugleichen.
Quelle: AgE