QS: Meldung der Schlachtbefunddaten 2022 verpflichtend

Die Meldung der Schlachtbefunddaten ist ab Januar 2022 mit dem neuen Leitfaden Befunddaten in der Rinderhaltung verpflichtend. Das ist der Beschluss des QS-Fachbeirats. Der Leitfaden wird zum 1. Dezember auf der QS-Homepage veröffentlicht. Damit werden ab Anfang 2022 die Schlachtbefunddaten aller im QS-System zertifizierten Tierarten in der Datenbank erfasst und ausgewertet.
Bisher konnten Schlachtbetriebe im Rahmen eines Pilotprojektes freiwillig die Befunddaten an die QS-Befunddatenbank Rind melden. Bei der Erfassung werden u.a. Veränderungen an den Organen (wie Lunge, Brustfell, Herz, Leber, Niere oder Milz) sowie an den Gliedmaßen (wie Knochen oder Gelenke) erfasst. Die Veterinäre haben aber auch die Verschmutzung der angelieferten Tiere oder eine fortgeschrittene Trächtigkeit der Färsen oder Kühe im Blick.
Mehr zum Pilotprojekt aus einem älteren Newsticker: QS beginnt Schlachtbefunddaten von Rindern zu erfassen
Quelle: QS Qualität und Sicherheit GmbH, BRS