Petition zur Rückführung des Gesetzes zur Datenerhebung über antibiotisch wirksame Arzneimittel

Mit einer Petition an den Deutschen Bundestag fordert die Tierärzteschaft das "Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur Änderung weiterer Vorschriften" (gültig ab 01.01.2023) auf die EU-Vorgaben zurückführen und die weit darüber hinausgehenden bürokratischen Umsetzungen zurücknehmen.
Begründung: Die Antibiotikaresistenzlage beim Menschen wird jedoch durch das neue Gesetz nicht bzw. nur marginal beeinflusst werden. Dagegen wirkt sich dieses Gesetz aufgrund der massiven Bürokratisierung katastrophal auf die tierärztliche Versorgung von Tieren aus. Durch die Rückführung der Gesetzgebung auf den Stand der oben genannten EU-Verordnungen und Verzicht auf die zusätzlichen, ausschließlich national geschaffenen Regelungen, könnten die massiven bürokratischen Konsequenzen für die Tierärzteschaft gemindert werden.