NRW: Verbot Langstreckentransporte für Rinder und Kälber

Das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium von Nordrhein-Westfalen verbietet vorläufig lange Transporte von Rindern in Drittstaaten und Transporte mit einer Dauer von über acht Stunden von nicht abgesetzten Kälbern, die innerhalb des Bundeslandes abgefertigt (Ausstellung notwendiger Papiere , Verladung) werden. So teilt es das Ministerium am 22.07.2020 offiziell mit.
Ursache für das, bis auf Weiteres, ausgesprochene Verbot ist es, dass die Ergebnisse amtlicher Tiertransportkontrollen, fehlende valide Informationen über Versorgungsstationen in Drittstaaten, wiederholte Überschreitungen maximaler Transportzeiten und fehlende Tränkmöglichkeiten für Kälber auf Fahrzeugen belegen, dass zumindest einige Transporte nicht bis zum Bestimmungsort in Drittstaaten tierschutzkonform durchgeführt werden.
Das Ministerium hat die Kreisordnungsbehörden angewiesen, Tiertransporte auf diesen Strecken vorerst nicht mehr zu genehmigen.
Das Ministerium sieht nun Wirtschaft in der Pflicht, Konzepte für einen tierschutzkonformen Transport entsprechend den europarechtlichen Vorgaben auch in Drittstaaten sicherzustellen. Diese Konzepte müssen Grundlage für die zuständigen Veterinärbehörden sein, rechtskonforme Entscheidungen treffen zu können. Bis dato seien die Veterinärämter nur in der Lage, die Transportrouten und -bedingungen in Staaten innerhalb der EU auf Plausibilität hin zu überprüfen.
Quelle: Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW

UPDATE: Auch Niedersachsen verbietet Tiertransporte

Nach NRW hat nun auch das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium offiziell mitgeteilt, lange Nutztiertransporte in Drittländer zu verbieten. Die zuständigen Behörden wurden gestern (23.07.2020) per Erlass angewiesen, diese Transporte mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres nicht mehr zu genehmigen.