Niedersachsen: Mobile Schlachtung wird erleichtert

Mobiles Schlachten soll in Niedersachsen zukünftig erleichtert werden. Bis zu drei Rinder dürfen auf den Herkunftsbetrieben geschlachtet werden. Das Landvolk Niedersachsen-Landesbauernverband e.V. teilte am 20.09.2021 mit, dass nach der Europäischen Union nun auch der Landtag in Hannover eine Ausweitung der mobilen Schlachtung auf den landwirtschaftlichen Betrieben ermöglicht. 
Bisher ist die Anwesenheit eines Amtstierarzts zur Schlachtung nötig. Durch die eher schwierige Terminvergabe, sowie die hohen Kosten bei Amtsveterinären, wünschen sich interessierte Landwirte einen amtlich beauftragten Tierarzt zur Kontrolle der mobilen Schlachtung.
Quelle: AgE
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