Müssen Milchkuhbetriebe Corona-Tests anbieten?

Seit dem 19. April 2021 müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten mindestens einmal wöchentlich einen Corona-Test anbieten – aber gilt das auch im Milchkuhbetrieb mit Angestellten? Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat die Notwendigkeit eingeordnet:  
  • Gemäß der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gilt dies nicht für Beschäftigte, die ausschließlich im Homeoffice arbeiten.
  • Beschäftigten mit einem erhöhten Infektionsrisiko sind pro Kalenderwoche mindestens zwei Tests anzubieten.
Ein höheres Risiko liegt unter anderem vor, wenn
  • die klimatischen Bedingungen in Räumen eine Virus-Ausbreitung begünstigen, Beschäftigte in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, der Personenkontakt häufig wechselt, Speisen zusammen eingenommen werden.
Die Schnelltests sind vom Arbeitgeber zu beschaffen, der auch die Kosten hierfür trägt. Der Nachweis über die Beschaffung der Tests und die Durchführung ist vier Wochen aufzubewahren.
Quelle: SVLFG
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