Tierseuchen 

Leitfaden soll BHV1 in NRW eindämmen

Die Düsseldorfer Landesregierung hat sich gemeinsam mit den rinderhaltenden Betrieben in den vom Bovinen Herpesvirus Typ1 (BHV1) betroffenen Regionen auf einen verbindlichen Leitfaden zur Eindämmung der Tierseuche geeinigt. Vergangene Woche teilte das Landwirtschaftsministerium mit, dass zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen vorgesehen sind, um infizierte Tiere schneller zu identifizieren und eine Verbreitung des Virus zu verhindern. Bis zum 30.Juni.2023 gelten unter anderem folgende Maßnahmen: 
  • Eine höhere Überwachungsfrequenz bei der Kontrolle von Milchkuhbetrieben, bei der blutserologischen Untersuchung von Zuchtrindern und bei Tieren mit typischen Symptomen.
  • Es gelten Zutrittseinschränkungen, sowie Vorgaben für Personenkontakte. Es muss ein Besucherbuch geführt werden.
  • Außerdem gibt es Beschränkungen von Tierkontakte (Vorsicht: Weidekontakte!).
  • Die gemeinsame Nutzung von Maschinen und Geräten (z.B. Futtermischer) ist eingeschränkt.
Die Anzahl der infizierten BHV1-Betriebe ist im Regierungsbezirk Düsseldorf und im Kreis Borken kontinuierlich gestiegen. Kann die Ausbreitung des Virus nicht gestoppt werden, droht der Verlust des BHV1-Freiheitsstatus. Besonders betroffen ist die Grenzregion zu den Niederlanden. Im Nachbarland liegt kein BHV1- Freiheitsstatus vor.
Quelle: AgE
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