Kommt das Aus für die Anbindehaltung schon 2028?

Das Bundeslandwirtschaftsministerium plant ein Verbot der Anbindehaltung ab 2028 für Betriebe ab 50 Kühen. Das geht aus einem aktuellen Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes hervor. Kleinere Herden dürften dann nur noch angebunden sein, wenn sie in der Saison Weidegang haben und ganzjährig mindestens zweimal pro Woche Auslauf bekommen. Der aktuelle Entwurf orientiert sich mit diesen Vorgaben an der EU-Regelung für den Ökolandbau.
Sollte dieser Gesetzentwurf durchkommen, trifft es vor allem die bayerische Milchwirtschaft hart: Hier halten aktuell nach Schätzungen noch ca. 11 000 Betriebe ihre Rinder in Anbindung.
Quelle: BMEL

Süddeutschland

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