Keine EU-Beihilfe für dürregeschädigte Betriebe in Deutschland

Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten die Erlaubnis erteilt, die diesjährigen Beihilfen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) aufgrund der Dürreproblematik vorzeitig auszuzahlen. EU-Agrarkommissar Phil Hogan stellte dazu beim Treffen der Landwirtschaftsminister am Montag vergangener Woche (16.7.) in Brüssel den betroffenen Mitgliedstaaten in Aussicht, Vorauszahlungen für die Erste Säule von bis zu 70 % sowie für die Zweite Säule von bis zu 85 % bereits vor dem normalerweise frühesten Auszahlungszeitpunkt im Oktober zu leisten. Damit soll die Liquidität der von ausbleibenden Regenfällen betroffenen Landwirte gestärkt werden.
Aus deutschen Regierungskreisen sei allerdings zuletzt zu vernehmen gewesen, dass Berlin eine vorzeitige Auszahlung der Agrarbeihilfen nicht anstrebe. Die administrative Belastung sei vergleichsweise hoch und zudem könnten bei potentiellen Vergehen einzelner Landwirte Probleme bei der Rückforderung der dann bereits ausgereichten Gelder entstehen. Hogan empfahl den Agrarressortchefs, die Vorauszahlungen der Ersten Säule nicht vor Abschluss der notwendigen Kontrollen vorzunehmen.
Auf Antrag Polens wurde zudem gefordert, zur Unterstützung der dürregeschädigten Landwirte zusätzlich die EU-Krisenreserve zu nutzen. Dem erteilte Hogan allerdings eine Absage.
Quelle: AgE