Kartellamt untersagt Milchpreisaufschläge

Mit einem neuen „Finanzierungskonzept“ wollte der Agrardialog Milch kostendeckende Milchpreise sicherstellen. Dem hat das Kartellamt jetzt einen Riegel vorgeschoben. Das Modell sah eine nachträgliche Anhebung des Einkaufpreises für Milch (Aufschläge) vor, sofern die durchschnittlichen Kosten der Milcherzeugung nach dem Abschluss der Verhandlungen der Molkereien mit dem LEH, ansteigen. Das wäre nach Ansicht der Wettbewerbshüter jedoch auf eine flächendeckende Erhöhung der Milchpreise hinausgelaufen. Damit wäre den Verbraucher*innen die Möglichkeit genommen, auf günstigere Alternativangebote auszuweichen.