Kälbertransporte: Antrag für Übergangsfrist verschoben

Wahrscheinlich wird die einjährige Übergangsfrist für die neue 28-Tage-Transportregel von Kälbern nicht verlängert. Niedersachen hatte einen Antrag an den Bundesrat gestellt und eine Übergangszeit von drei Jahren gefordert. Bisher unterstützen diese Forderung nur Nordrhein-Westfalen, Bayern, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Andere Bundesländer sehen noch Klärungsbedarf. Der Antrag wurde daher vertagt. 
Quelle: topagrar