Dürrehilfe: Bund und Länder stimmen Verwaltungsvereinbarung ab

Bund und Länder haben sich auf Eckwerte für die Gewährung der Dürrehilfen verständigt. Der Entwurf für eine Verwaltungsvereinbarung soll in dieser Woche (KW 38) endgültig abgestimmt und anschließend zwischen dem Bund und den einzelnen Ländern unterzeichnet werden.
Folgende Eckwerte sind nach vorliegenden Informationen bekannt:
  • Ein Betrieb soll als existenzgefährdet gelten, wenn der sogenannte Cash Flow III als Indikator, wieviel Geld noch für Investitionen und Schuldentilgung verwendet werden kann, kleiner ist als der Schaden.
  • Gänzlich von finanzieller Hilfe ausschließen will man Betriebe, die mehr als 35 % gewerbliche und nicht landwirtschaftliche Einkünfte erzielen.
  • Die Höhe des zu gewährenden Zuschusses soll bis zu 50 % des Schadens betragen können.
  • Als Obergrenze wurde ein Beihilfebetrag pro Betrieb von 500.000 Euro festgelegt.
  • Die Bagatellgrenze soll 2.500 Euro betragen.
  • Sichergestellt werden soll, dass nur Betrieben geholfen wird, die sich auch unter Einbeziehung des Privatvermögens nicht selber helfen können. Als Kriterium dafür sind Jahreseinkünfte von 120.000 Euro bei Verheirateten und 90.000 Euro bei Ledigen vorgesehen.
  • Es sollen nicht nur die Betriebsinhaber, sondern auch die Gesellschafter juristischer Personen in die Bedürftigkeitsprüfung einbezogen werden. Voraussetzung ist, dass der Gesellschafteranteil mehr als 10 % beträgt.

Gute Familien- und Grünlandbetriebe könnten so benachteiligt werden

Kritisch zu den Modalitäten äußerte sich in der vergangenen Woche der CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Georg von der Marwitz. Seiner Auffassung nach wirft die Verteilung der Dürrehilfen „gravierende Gerechtigkeitsfragen“ auf: „Meine Befürchtung ist, dass die Mittel nur teilweise in den Betrieben ankommen, die aufgrund der diesjährigen Dürre in Existenznöte geraten.“
Insbesondere gut geführte Familienbetriebe, die in den letzten Jahren zufriedenstellende Ergebnisse erzielt hätten, würden benachteiligt. Vor allem in Grünlandgebieten könnten viele Betriebe, die tatsächlich Hilfe benötigten, leer ausgehen, weil ihre Reserven aus den letzten Jahren für die Bedürftigkeitsprüfung mit herangezogen würden.
Für problematisch hält von der Marwitz die Zugrundelegung des historischen Cash Flow bei der Feststellung der Existenzgefährdung. Dem Abgeordneten zufolge werden damit Unternehmen begünstigt, die bereits in den letzten Jahren mit wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen hatten.
Quelle: AgE