Direktzahlungen: Bessere Honorierung von Dauergrünland gefordert

Der Deutsche Grünlandverband sowie weitere Fachverbände* fordern, dass sich die Agrarministerkonferenz (AMK) für eine zusätzliche Öko-Regelung für Dauergrünland im Rahmen der GAP einsetzt. Die hohe ökologische und klimaschützende Leistung von dauerhaften Grasnarben soll bei den Direktzahlungen besser honoriert werden.
Die Agrarministerkonferenz tagt in der nächsten Woche (22. bis 24. März 2023) in Schleswig-Holstein und ein Thema auf der Tagesordnung ist die „Umsetzung der EU-Agrarpolitik“. Die Mitgliedstaaten dürfen jedes Jahr Korrekturen an den Förderbedingungen vornehmen, entsprechende Änderungen müssen jeweils bis zum 15. September bei der EU-Kommission gemeldet werden. „Wir erwarten, dass diese zusätzliche Ökoregelung fürs Dauergrünland im Ersten Änderungsantrag zum GAP-Strategieplan des Bundes aufgenommen wird“, heißt es in dem Forderungspapier.
Ausgerechnet das Dauergrünland ist in den Zeiten des Klimawandels bei den Direktzahlungen unterrepräsentiert, obwohl es einen herausragenden Stellenwert beim Klima-, Umwelt- und Biodiversitätsschutz einnimmt“
Dr. Hans Hochberg, Deutscher Grünlandverband
Als Kriterien, die als Zuwendungsvoraussetzungen für die geforderte 8. Öko-Regelung gelten könnten, schlagen die Verbände vor:
  • Die beantragten Flächen befinden sich bereits mindestens fünf Jahren in dauernder Nutzung als Wiese oder Weide und in dieser Zeit ist keine Grünlanderneuerung erfolgt.
  • Für eine Neuansaat wird auf Grundbodenbearbeitung sowie Herbizidanwendung verzichtet.
  • Bei lückigen bzw. geschädigten Narben sind nur flache mechanische Eingriffe für die Nachsaat erlaubt.
  • Einzelflächenbezogene Förderung.
  • Umweltsensibles Grünland gem. Glöz  9 (FFH-, SPA-Gebiete und weitere gesetzlich geschützte Biotope) sowie Feuchtgebiete und Moore gemäß Glöz  2 sind ausgeschlossen.

Die Art und Weise, wie Gräser genutzt werden, beeinflusst ihre Leistung. Ein früher erster Schnitt führt etwa auch zu höheren Zuwachsraten im zweiten Aufwuchs.

* Unterzeichner sind neben dem Deutschen Grünlandverband die Arbeitsgemeinschaft Futtersaaten, Futterbau und Futterkonservierung (AG FUKO), der Interessenverband Milcherzeuger (IVM), die Bundesverbände Deutscher Galloway-Züchter und Angus-Halter, die Arge Heumilch, die Almwirtschaftlichen Vereine Oberbayern (AVO) und Allgäu (AVA), der Landschafts-Förderverein Nuthe-Nieplitz-Niederung, der Landschaftspflegeverband und der Naturpark Thüringer Wald sowie der Bundesfachverband Landwirtschaftlicher Trocknungswerke (BLTD)