Bundesregierung gegen nationales Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten

Die Bundesregierung erteilt in einer am 01. März 2023 veröffentlichten Stellungnahme der vom Bundesrat vorgebrachten Entschließung zu einem nationalen Verbot von Lebendtiertransporten in Drittstaaten eine klare Absage.
Mit der Begründung, dass ein nationales Exportverbot nicht dazu geeignet ist, die Transportbedingungen tatsächlich zu verbessern oder Tierschutzprobleme zu lösen. Denn nach dem derzeit geltenden Unions- und WTO-Recht bestünde u.a. die Möglichkeit, ein nationales Verbot durch eine Endabfertigung des Drittlandtransports in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu umgehen.
Die Bundesregierung werde sich jedoch weiter intensiv auf europäischer Ebene für eine Überarbeitung des Tiertransportrechts und die Einführung gemeinsamer Standards einsetzen.
Zudem schränke Deutschland die Transporte von Lebendtieren in bestimmte Drittländer bereits ein. So zieht das Bundesministerium etwa zum 1. Juli 2023 bilateral abgestimmte Veterinärbescheinigungen für den Export von Wiederkäuern zu Zuchtzwecken zurück. Diese Entscheidung betrifft Veterinärbescheinigungen für Zuchtrinder für die Staaten Ägypten, Algerien, Irak, Iran, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Tunesien und Vereinigte Arabische Emirate. Für Mast- und Schlachttiere wurden entsprechende Veterinärbescheinigungen bereits in einem früheren Schritt zurückgezogen.