BMEL: Investitionsprogramm umweltschonende Technik voll beansprucht

Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gewährt die Landwirtschaftliche Rentenbank ab dem 11. Januar 2021 Zuschüsse zu Investitionen in besonders umwelt-und klimaschonende Technik. Bereits am ersten Antragstag war der Zuspruch für das Investitionsprogramm so groß, dass die für das erste Halbjahr 2021 eingeplanten Mittel für den Förderbereich „Maschinen“ voll in Anspruch genommen sind, teilt das BMEL mit. 
Die Bundesministerin Julia Klöckner plant daher, die Möglichkeit zu schaffen, dass Landwirte bereits zeitnah auch die Mittel abrufen können, die ursprünglich für das zweite Halbjahr 2021 vorgesehen sind.
Wichtig: Das Ministerium weist darauf hin, dass eingereichte Anträge, die jetzt im ersten Halbjahr nicht umgesetzt werden können, nicht verfallen!
Das hohe Interesse wertet die Bundesministerin als Offenheit der Landwirte für den Transformationsprozess dazu, mit modernster Technik den Schutz des Klimas und der Umwelt zusammen mit der Sicherung von Ernten und Erträgen zu vereinbaren. Zudem sieht sie die hohe Investitionsbereitschaft als ein klares Standortbekenntnis der Landwirtschaft zu Deutschland.

Infos zum Investitionsprogramm 

  • Förderfähig sind Investitionen in umwelt - und ressourcenschonende Technik gemäß der Positivliste des BMEL: z. B. Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft zur exakten Wirtschaftsdünger- und Pflanzenschutzmittelausbringung, zur mechanischen Unkrautbekämpfung sowie bauliche Anlagen zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern und zur Gülleseparation.
  • Das Zukunftsprogramm ist auf vier Jahre befristet (bis 31. Dezember 2024).
  • Das Mindestinvestitionsvolumen je Antrag beträgt 10.000 €. Der Zuschuss beläuft sich auf 40% der Investitionssumme (max. 500.000 €) bei landwirtschaftlichen Betrieben und 10% bis 20% der Investitionssumme (max. 200.000 Euro) für Lohnunternehmen und Maschinenringe.
  • Der Zuschuss ist mit einem Kredit der Landwirtschaftlichen Rentenbank zu kombinieren, den die Antragsteller bei ihrer Hausbank beantragen.
Quelle: BMEL