Bayern fordert Aufhebung der Blauzungen-Restriktionen

Bayern setzt sich dafür ein, dass die seit Anfang 2019 geltenden Restriktionszonen zur Blauzungenkrankheit (BT) bald seitens der EU-Kommission aufgehoben werden. Denn die seit 2019 aufgenommenen Schutzmaßnahmen (Impfung, Untersuchungen, eingeschränkte Verbringung von Tieren) haben Wirkung gezeigt – in Bayern selbst habe es seit 2009 keinen BT-Nachweis mehr gegeben. 
Die Aufhebung einer Restriktionszone ist nach EU-Recht frühestens zwei Jahre nach Feststellung eines BT-Falles möglich. Der diesbezügliche Antrag auf Aufhebung einer Restriktionszone ist durch den Mitgliedstaat bei der EU-Kommission zustellen. Die für den Antrag relevanten Angaben und Unterlagen aus Bayern wurden Anfang Februar 2021 und damit zum frühestmöglichen Zeitpunkt an den Bund übermittelt.
Bayern habe bereits alles Notwendige für eine Aufhebung der Restriktionszonen in die Wege geleitet, sodass, sobald die EU grünes Licht gibt, die Beschränkungen im Bundesland aufgehoben werden können.
Der letzte BT-Fall in Deutschland wurde im Februar 2021 aus Rheinland-Pfalz gemeldet. Dieser Fall zeige, dass weiterhin Fälle auftreten können. Deshalb empfiehlt die Landesregierung den bayerischen Landwirten die Fortführung der BT-Impfung, auch wenn die Restriktionszonen aufgehoben werden sollten.
Zur vollständigen Mitteilung des bayerischen Ministerium: EU muss zügig über Aufhebung der Restriktionszonen entscheiden