AFP: Max. 2,0 GVE pro ha für Agrarinvestitionsförderung

Die Agrarinvestitionsförderung erfolgt bundesweit künftig flächengebunden – förderfähig sind dann grundsätzlich nur noch Betriebe, die einen Viehbesatz von 2,0 GVE pro Hektar selbstbewirtschafteter landwirtschaftlicher Nutzfläche nicht mehr überschreiten. So steht es im Rahmenplan 2023 bis 2026, der in der vergangenen Woche für das Agrarinvestitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) beschlossen wurde.
Betrieben ohne ausreichende selbstbewirtschaftete Flächen können unter bestimmten Voraussetzungen überbetriebliche Ausgleichsmöglichkeiten eingeräumt werden.
Bislang gab es lediglich in einzelnen Bundesländern Vorgaben zur Flächenbindung im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP).
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Quelle: BMEL