Superabgabe für 2014/15 war rechtskonform

Milcherzeuger bleiben zur Zahlung der Superabgabe auch für das Milchwirtschaftsjahr 2014/15 verpflichtet. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem in der vergangenen Woche veröffentlichten Beschluss entschieden, der sich darauf bezog, dass nach Ablauf des letzten Quotenjahres am 31. März 2015 eine große Anzahl deutscher Milcherzeuger Rechtsmittel gegen die Abgabenbescheide eingelegt hatte. Die Begründung der Milcherzeuger lautete, dass es mit der Aufhebung der unionsrechtlichen Milchabgabevorschriften keine Rechtsgrundlage für die Erhebung der Strafabgabe mehr gebe.
Das Finanzgericht (FG) Hamburg hatte im September 2016 Klagen von Milcherzeugern gegen die Milchabgabebescheide abgewiesen. Dessen Rechtsauffassung hat der Bundesfinanzhof nunmehr bestätigt.
Quelle: AgE