Hessen baut eigene Tierwohlregelungen für Rinder weiter aus

Die Mitglieder des „Runden Tisches Tierwohl“ in Hessen haben mehrere neue Maßnahmen vereinbart, mit denen auch die Haltung von Rindern weiter verbessert werden soll. Landwirtschaftsministerin Priska Hinz erklärte am vergangenen Mittwoch (17.5.), dass von diesen Vereinbarungen nicht nur die Nutztiere, sondern auch wir Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Umwelt eindeutig profitieren werden“.
Eine erste Vereinbarung sieht vor, den Einsatz von Antibiotika bei Milchkühen auf das therapeutisch notwendige Minimum zu reduzieren. „Erstmalig werden anhand eines an der Praxis orientierten Kriterienkatalogs Behandlungsstrategien aufgezeigt, die auch ohne Einsatz von Antibiotika einen gesunden Bestand garantieren. Hessen nimmt hier in Deutschland eine Vorreiterrolle ein“, betonte Hinz.
Eine weitere sieht vor, dass zukünftig die Kastration von Wiederkäuern mit einem Alter von weniger als vier Wochen nur noch unter Schmerzausschaltung und mit Schmerzmitteln durchgeführt werden darf, obwohl das nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Und weil der Bund bisher keine einheitliche Regelung zum Verbot der Schlachtung trächtiger Rinder erlassen hat, will Hessen diese Gesetzeslücke mit einer Selbstverpflichtung schließen. Die entsprechende Vereinbarung enthält einen Maßnahmenkatalog, der unter anderem eine geeignete Trächtigkeitsuntersuchung vor Abgabe einer Kuh vorsieht. Im Falle einer Hochträchtigkeit ist dann erst die Geburt vor der Schlachtung abzuwarten.
Quelle. AgE