Verschärfte Bekämpfung von BVD

Die Bovine Virusdiarrhoe (BVD) ist eine gefährliche Rinder-Durchfallerkrankung, die besonders bei Kälbern auftritt. Ziel eines neuen Entwurfs zur Änderung der BVD-Verordnung des Bundeslandwirtschafts-Ministeriums ist es, die noch vorhandenen, persistent mit dem Virus infizierten Rinder schneller ausfindig zu machen.
2011 betraf dies noch insgesamt 24.088 Tiere in 7.985 Beständen. 2014 reduzierte sich die Zahl auf 2.985 Tiere in 1.141 Beständen.

  • Das zukünftige vorgeschriebene maximale Untersuchungsalter der Kälber ändert sich nach den neuen Vorschriften von sechs auf zwei Monate.

  • Aborte und Totgeburten sind künftig auf die Viruserkrankung zu untersuchen, um eine Persistenz auszuschließen.

  • Der Zeitraum zwischen zwei Untersuchungen soll von 60 auf 40 Tage, für das Risiko, dass ein BVDV- persistent infiziertes Rind andere Rinder des Bestandes infiziert haben könnte, geändert werden.

  • Neu in die Verordnung aufgenommene Regelung: aus einem BVDV-persistent infizierten Bestand dürfen Rinder für einen Zeitraum von vier Wochen grundsätzlich nicht verbracht werden. Tragende Rinder erst nach dem Abkalben. (AgE)




  • Das zukünftige vorgeschriebene maximale Untersuchungsalter der Kälber ändert sich nach den neuen Vorschriften von sechs auf zwei Monate.

  • Aborte und Totgeburten sind künftig auf die Viruserkrankung zu untersuchen, um eine Persistenz auszuschließen.

  • Der Zeitraum zwischen zwei Untersuchungen soll von 60 auf 40 Tage, für das Risiko, dass ein BVDV- persistent infiziertes Rind andere Rinder des Bestandes infiziert haben könnte, geändert werden.

  • Neu in die Verordnung aufgenommene Regelung: aus einem BVDV-persistent infizierten Bestand dürfen Rinder für einen Zeitraum von vier Wochen grundsätzlich nicht verbracht werden. Tragende Rinder erst nach dem Abkalben. (AgE)