Umgang mit Klonfleisch

Der EU-Gesundheitskommissar, Tonio Borg, befürwortet klare Regeln für den Umgang mit der Klontechnik bei Nutztieren. Er gab zu Verstehen, dass das Klonen für die Nutztierhaltung innerhalb der EU ebenso zu verbieten sei, wie der Import lebender Klone und die Verwendung des Fleisches dieser Tiere für die Nahrungsmittelproduktion. Für den Umgang mit natürlichen Nachkommen geklonter Zuchttiere kann sich Borg eine Kennzeichnungspflicht für frisches Fleisch von Rindern der unmittelbar folgenden Generation vorstellen sowie verschärfte Rückverfolgungsauflagen für Zuchtmaterial. Eine Kennzeichnung von Milch, Fleisch in verarbeiteten Produkten oder von jüngeren Tieren in der ersten Generation wird von Borgs Expertengruppe als zu teuer. Die Informationen gingen aus einer Tischvorlage hervor, die dem Kollegium der Kommissare gestern zu einer Orientierungsdebatte diente. Mit einem Verordnungsvorschlag ist noch vor der Weihnachtspause zu rechnen.
Die Europäische Kommission hatte sich zuvor lange gegen separate Rechtsvorschläge für den Umgang mit der Klontechnik gesträubt. 2011 sorgte eine kontroverse Debatte zum Scheitern der Novelle für neuartige Lebensmittel. Das EU-Parlament verlangte Kennzeichnungsvorschriften für zahlreiche tierische Produkte, weder Kommission noch Rat trugen diese Forderungen damals mit. AgE