Trächtige Rinder im letzten Trächtigkeitsdrittel dürfen nicht mehr geschlachtet werden

Mit einem Bündel von Maßnahmen hält die Landesregierung von Schleswig-Holstein die Nutztierhalter zu mehr Tierschutz an. So dürfen ab sofort trächtige Rinder im letzten Trächtigkeitsdrittel nicht mehr geschlachtet werden. Bei anstehenden Schlachtungen sind weibliche Rinder, die zeitweise gemeinsam mit Bullen gehalten oder künstlich besamt worden sind, einer geeigneten Trächtigkeitsuntersuchung zu unterziehen. Bei Feststellung einer Trächtigkeit im letzten Drittel ist zunächst die Geburt abzuwarten.
Wie das Ministerium am 22. Dezember weiter mitteilte, müssen Kälber zudem künftig bei der Enthornung Schmerzmittel bekommen.
Der Landeskodex wurde gemeinsam unter anderem von der Tierärztekammer, dem Bauernverband, dem Bundesverband Deutscher Milchviehhalter, Schlachtbetrieben und dem Runden Tisch Tierschutz unterzeichnet.