Stallbau-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern stark eingegrenzt

In Mecklenburg-Vorpommern werden nur noch Stallanlagen bis zu einer Besatzdichte von maximal zwei Großvieheinheiten (GV) je ha durch die Agrarinvestitionsförderung unterstützt. Der Schwerpunkt solle zukünftig auf der bäuerlichen Landwirtschaft, der Bioproduktion sowie tierschutzrechtlichten Aspekten liegen, so das Schweriner Landwirtschaftsministerium unter Dr. Till Backhaus. So werden Gewerbebetriebe ohne eigene Fläche von vorn herein von der Förderung ausgeschlossen. Konventionelle Geflügel- und Schweinemastbetriebe sowie Biogasanlagen werden ebenfalls nicht mehr gefördert. Über Altanträge aus dem Zeitraum vor Oktober 2011 wird abhängig davon entschieden, ob noch Fördermittel für diese Betriebe übrig sind. In diesem Jahr waren 16 Mio. Euro für die Agrarinvestitionsförderung eingeplant, die inzwischen bereits vergeben sind.