Schlachtung trächtiger Rinder soll gesetzlich eingeschränkt werden
Das Abgeben von Kühen im letzten Drittel der Trächtigkeit zur Schlachtung soll gesetzlich verboten werden. So heißt es in einer Formulierungshilfe des deutschen Landwirtschaftsministeriums, die für einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen erstellt wurde.
Eine Abgabe und damit auch der Transport zu anderen Zwecken soll hingegen weiter zulässig sein, etwa im Falle eines Besitzer- oder Standortwechsels. Ebenfalls erlaubt bleiben sollen Schlachtungen zur Tierseuchenbekämpfung sowie Nottötungen. (AgE)
Eine Abgabe und damit auch der Transport zu anderen Zwecken soll hingegen weiter zulässig sein, etwa im Falle eines Besitzer- oder Standortwechsels. Ebenfalls erlaubt bleiben sollen Schlachtungen zur Tierseuchenbekämpfung sowie Nottötungen. (AgE)