NRW will Rechtssicherheit bei Tiertransporten in Drittländer

Nordrhein-Westfalen drängt auf mehr Rechtssicherheit und ein mögliches Verbot von Tiertransporten in bestimmte Drittländer, wie z. B. Marokko. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hatte kürzlich einen Rindertransport nach Marokko erlaubt und damit die vorinstanzliche Genehmigungsverweigerung durch den Rhein-Sieg-Kreis und das Verwaltungsgericht Köln wegen wahrscheinlicher Tierschutzverstöße aufgehoben.
Der Rhein-Sieg-Kreis habe sich bei seinem Transportverbot auf allgemeine Informationen zum Umgang mit Rindern in dem nordafrikanischen Land und nicht auf offizielle staatliche Erkenntnisse gestützt, so die Urteilsbegründung des OVG. Bereits 2019 wurden die Bundesregierung und die Europäische Union aufgefordert, den Behörden vor Ort für eine rechtssichere Genehmigung von tierschutzgerechten Transporten die Daten und Bewertungen zu Transportrouten, Versorgungsstationen und Empfängern in Drittländern zur Verfügung zu stellen.
Die Bundesregierung solle zur Schaffung von Rechts- und Entscheidungssicherheit prüfen, ob per Verordnungsermächtigung im Tierschutzgesetz Drittländer benannt werden könnten, in die ein Export bestimmter Tiere aus Tierschutzgründen zu verbieten sei. Es gehe dabei nicht um Einzelfälle, sondern um die Fragen, ob ein bestimmter Drittstaat ein verlässlicher Partner für den Handel mit Lebendtieren sei und wie bestehende Missstände abgestellt werden könnten.
Quelle: AgE